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10 Comments

  1. Ja, macht Sascha beim Rechts-vom-Führerhaus-Fahren gerne.

    Es gibt auch Spiegel, die – richtig eingestellt – beim Abbiegen genau den Bereich gut sichtbar machen, das Problem liegt aber viel tiefer, viele PKW Fahrer bekommen das auch nicht hin

  2. Mal wieder klassisches Rageranting von Sascha. Dem verfällt er leider in letzter Zeit immer häufiger.
    An dieser Stelle **darf** es keinen toten Winkel geben, in dem der Lkw-Fahrer einen Radfahrer mit einem Querschnitt von mindestens nem Quadratmeter (bei Blick strack von vorne) nicht sieht. Genau dafür sind seit Jahren mehrere Spiegel **Pflicht**.

    Natürlich ist es immer dämlich, als schwächster auf seinem Recht zu bestehen. Aber der Lkw-Fahrer hat die Spiegel falsch eingestellt, nicht geschaut und ist auch noch zu schnell abgebogen. Alles in dem Wissen (hoffentlich), dass sich seit etlichen Metern ein Radweg neben ihm befindet.

  3. Jain. Einerseits: Ja. Natürlich wäre der Fahrer Schuld und der Radfahrer das Opfer. Andrerseits: Nein. Er sagt ja, dass der Fahrer Schuld hat. Und: er hat schon recht: Was bringt es Dir, auf dein Recht zu bestehen und damit erst zum Opfer zu werden. Dafür aber sehr wahrscheinlich schwere Verletzungen davon zu tragen.

  4. > Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

    § 9, Abs. 6 StVO

    Werfe ich mal so in den Raum.

  5. Ich sehe hier vor allem wieder eines: Ein Fahrzeug, welches per Design nicht für den öffentlichen Verkehr geeignet ist.

  6. Danke für die Rückmeldungen. Die Situation als solche löst bei mir wirklich eine Urangst beim zuschauen aus.

  7. Sascha ist mir in den letzten Jahren immer unsympathischer geworden.
    Ich schaue mittlerweile nur noch DashcamDriversGermany, der ist deutlich intelligenter und reflektierter

  8. Also ich stimmt Sascha da schon irgendwie zu.

    Wenn ich Auto fahre und ich habe bei Rechts vor Links vorfahrt, dann fahre ich auch erst, wenn ich mir sicher bin, dass der andere anhält. Wenn ich irgendwo am Parkplatz ein weißes Rückfahrlicht sehe halte ich auch erst einmal lieber bis ich sicher bin, dass das andere Autofahrer mich gesehen hat.

    Er sagt ja, dass der Fahrradfahrer 100% im Recht ist, aber was bringt mir im Recht sein, wenn ich danach einen Unfall habe oder als Fahrradfahrer dann im schlimmsten Fall tot bin.

    Was mich persönlich am meisten nervt, wenn ich solche Videos sehe, ist das wir uns keine ordentlichen Hupen anbauen dürfen um in so einen Situation einmal auf uns aufmerksam machen zu können. Wenn man sich zurückhält merken viele Fahrer leider gar nicht, dass sie einen beinah über den Haufen gefahren hätten.

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