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37 Comments
10:25 Das Garmin Radar (was sehr genau ist) hat 103 in der Annäherung und 97 beim überholen unter 1m gesagt. Ja mein video
Der Golf 3 müsste ein Muster Beispiel für Rundumblick sein. Wenn man denn einen Schulterblick macht. 5:16 hehe die beiden Autos gehören vielleicht zusammen
10:49 am Fußgängerüberweg ist grundsätzlich Überholen verboten
10:14 vermutlich liegt es an der Infrastruktur. Oder der nicht existierenden Infrastruktur. Schutzstreifen sind keine Infrastruktur
Schön dass du wieder da bist. Ich hoffe du konntest deinen Urlaub genießen.
Meine Ohren haben gerade gehört dass man wieder einsenden kann😎
9:50 ich vermute mal, dass für die Autofahrenden der Unterschied zwischen Radschutzstreifen und Fahrradweg nicht bekannt ist. Das gibts sehr häufig und führt genau zu solchen Situationen. Warum die Radschutzstreifen noch immer verbaut werden, ist für mich nicht nachvollziehbar.
schön, dass du wieder aus dem Urlaub zurück bist 🙂 Ich hoffe, ihr hattet eine gute Zeit.
Min 2.20 das war bestimmt ein Rennrad Fahrer
Die Infrastruktur ist nicht mitverantwortlich sondern ursächlich. Und das Verhalten der Radfahrer sinnvoll und natürlich. Es verursacht auch kein tatsächliches Problem. Und es ist rechtmäßig. Von daher braucht es keine Entschuldigung. Aber eine passende und rechtskonforme Infrastruktur, wozu auch die Regelungen gehören.
Und nein, es ist sinnvoll. Empirisch nachgewiesen sinnvoll. Die Unfälle an Kreuzungen nehmen ja durch rotfahren erheblich ab. Einer der Gründe ist, dass man statt sich auf Lichter zu konzentrieren und in falscher Sicherheit zu wiegen auf den Verkehr achtet. Was genau das ist, was der von Dir kritisierte Radler tut. Deswegen fährt er auch nicht los. Weil er mitbekommt, dass hinter ihm ein Kraftfahrzeug aggressiv losfährt und richtig vorausahnt, dass er ihn zu knapp überholen wird. Und das ist auch noch die Kamera. Also Deine Perspektive.
Die Ampel ist auch rechtswidrig und daher sowieso irrelevant.
Und natürlich haben sie die Fußgänger durchgelassen. Was soll denn wieder diese Radlerdämonisierung von Dir?
Der Radfahrer danach hatte übrigens mit einberechnet, dass das Auto überholt. Nix Beinaheunfall. Und auch hier: das Problem ist der Kraftverkehr. Nicht der Radler, der das umschifft.
das mit dem plus (camera overlayer) ist megaaaa
0:09 Leider ist die Auflösung nicht 100%, aber für mich sieht das auf der linken Seite nach einem VZ 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) aus. Allerdings wäre die Anordnung dann vermutlich unzulässig, weil ja auf der rechten Seite VZ 241 angeordnet wurde.
0:58 war zufällig letztens zu Fuss an dieser Kreuzung und hatte genug Zeit, um die Verkehrsführung zu studieren, es hätte auf der gegenüberliegenden Strassenseite sogar eine Ampel, da die Fahrräder, die von links kommen und nach links abbiegen wollen (resp. geradeaus aus unserer Perspektive) zuerst leicht rechts abbiegen und sich dann hinter den vordersten Haltebalken von unserer Perspektive stellen müssen. Insofern wäre das ganze nicht einmal schlimm, wenn kein Fussverkehr die Fahrbahn überquert und (hier relevant) sich die Person an die Ampel auf der anderen Seite der Kreuzung gehalten hätte.
05:40 Der korrekte Satz lautet "Der Radfahrer musste ja auch auf seinem Vorrang bestehen". Hab' ich bei Artikeln über reine Pkw-Unfälle noch nie gelesen
4:40 Ich hoffe mal der Fahrschüler hat einen richtig auf den Deckel bekommen
0:00 Was aber auch nicht geht, Ich hatte letzte Woche Dienstag im Abendbereich eine Panne mit meinem Fahrrad + Anhänger (Motorprobleme) und konnte daher nicht den Kreuzungsbereich verlassen (habe es noch mit hängen und würgen an die rechte Seite der Einmündung schafft, der Anhänger wiegt halt 160kg, den bekommt man nicht mal ebend weg von der Kreuzung.
ich habe sogar ein Warndreieck und eine Warnleuchte in Sicheren abstand aufgestellt, mehrere Pkw fahrer meinten jededoch, mich mit dauerhupe belästigen, und meinten ich solle das Gespannt auf den Gehweg schieben. Ich versuchte es höfflich zu sagen, dass ich nach der Stvo nichts mit diesem Gespann auf den Geh, noch auf dem Radweg zusuchen habe (gesamtlänge: ca. 5m, gesamtbreite ca. 1,3m) ich selber fahre jedoch wenn es möglich ist immer auf den Radweg um die leute vorbei zulassen. aber zu diesem Thema, ich sage doch auch nicht, wenn Pkw's liegen bleiben, müsst ihr die Parklücke 10m weiter benutzen oder ins Parkhaus fahren. Ich wäre dafür dass man zumind. die Theoriestunden alle paar Jahre (so ca. alle 10 -15 Jahre), ich rede nur vom Unterricht, nicht von Prüfungen.
9:46 komme selbst aus Potsdam, kann mir jemand sagen welche Ecke das ist?
0:25 Bettelampel. Fahrtrichtung hat grün, aber wer den dummen Hochboard nutzt, soll zur Belohnung anhalten und dumm auf die nächste Grünphase warten.
10:00 Das ist die Konsequenz davon dass die Polizei nie, also wirklich absolut niemals, Überholabstände kontrolliert. Die Autofahrer können auf die Regeln scheißen weil sie wissen dass es keinerlei Konsequenzen hat.
1:20 Die gemeingefährlichen Schutzstreifen befinden sich dort immer noch??? Stattdessen gehören dort Überholverbitsschilder hin.
Welcomen zurück von urlaub
3:23 Eigentlich? Man muss.
00:40 Wenn kein Radweg vorhanden ist, sollte innerorts flächendeckend Tempo 20 gelten. Das würde die Sicherheit für Radfahrer sofort enorm erhöhen.
00:55 Auf der anderen Straßenseite ist auch eine für uns gültige Lichtanlage? Die wird mit der unseren gleichzeitig grün.
10:55 Je nach Auslegung auch Überholen am Fußgängerüberweg: 80 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.
3:45 Aber seit wann biegt man von einer Rechtsabbieger Spur (achtet auf den Pfeil) nach links ab? Der Radfahrer hätte sich hier links einordnen und dazu die Straßenbahn erst einmal hinfahren/durchfahren/wegfahren lassen müssen.
Normalerweise schreibe ich an dieser Stelle, dass wir eine Halterhaftung brauchen, damit solche Mordversuche auch geahndet werden können.
Wir brauchen aber eher physische Gegenmaßnahmen. Jedes gefährliche Manöver muss ein beachädigtes Auto nach sich ziehen, anders lernen es die Volltrottel nicht.
Willkommen zurück im Wahnsinn…
Ab 6:34 OPA wen Du ein Neues Auto Braust dan legt dich mit einem LKW an und nicht mit einem Fahrade da siest Du Alt aus.. 🤬
5:03 Illegal entgegen der Einbahnstraße rückwärts …
7:56 Wieso §1 ? Der Autofahrer hat hier sowohl §9(5) (Rückwärts fahren) als auch §10 (Einfahren in die Fahrbahn) vollkommen ignoriert.
1:31 ist bestimmt ein Fixie, der kann einfach nicht bremsen… 😆
Ich freue mich auch immer über alle.. die mich mit gutem Abstand überholen.
Bei 10.00 kaum einer weiß, das bei Schutzstreifen der Mindestabstand gilt.
9:54 Du willst, dass die Autofahrer nur mit 1,50m Abstand überholen also nur wenn kein Gegenverkehr kommt ? In welcher Traumwelt lebst du ? Für mich sind die Radfahrer die Schuldigen weil sie nicht einfach mitten auf der Straße fahren denn es gibt gar keine Benutzungspflicht für Farradschutzstreifen ! Wer Sicherheit will der muss sie sich nehmen und dabei alle rechtlichen Mittel ausschöpfen !
Welcome back und einen entspannten Start nach dem Urlaub!
10:00 Schutzstreifen, Todesstreifen. Schafft die verflixte gestrichelte Linie ab!
3:44 Hat mich auch gewundert, ich würde eine solche Ampelschaltung vermeiden, da man landläufig denkt, bei grünem Ampelpfeil habe man ungehindert freie Fahrt. Rechtlich jedoch (OLG Hamm, 7 U 36/17, Rn 59): Denn eine Ampelphasenschaltung wie die vorliegende (Grünlicht für Linksabbieger, die Straßenbahnschienen kreuzen, und ebenfalls Grünlicht für die Straßenbahn) war nicht unzulässig. Insoweit greift vielmehr die gesetzliche Vorrangregelung zugunsten der Schienenbahn gegenüber einem bei „Grünlicht“ abbiegenden Linksabbieger gemäß § 37 Abs. 2 Ziffer 1 StVO. Zwar ist es zwecks Vermeidung von Unfällen sicherer, wenn – wie nach der Änderung der Ampelschaltung an der fraglichen Stelle im Sommer 2016 – durch eine Ampelschaltung ein gleichzeitiges Befahren des Bahnübergangs durch Individualverkehr und eine Straßenbahn ausgeschlossen ist. Auf eine solche Lösung hat aber kein Verkehrsteilnehmer Anspruch.
Bei 9:24 ff sieht es für mich ehrlich gesagt leider eher nach einer bewussten "Zurechtweisung" des Radfahrers durch den LKW-Fahrer aus…: am rechten Bildrand ist trotz schlechter Auflösung ein Weg zu sehen… und der LKW-Fahrer war wahrscheinlich der Meinung, die Dashcam habe dort auf der Fahrbahn nichts zu suchen.
Aber: Unabhängig davon, ob das ein benutzungspflichtiger Radweg ist oder nicht, hat der LKW-Fahrer sein Fahrzeug nicht als Waffe oder Durchsetzungsmittel einzusetzen. Das gehört m.E. angezeigt oder mindestens beim Arbeitgeber mit Videozusendung gemeldet.
ab 2:00min . Die autofahrende Person-die fahrradfahrende Person. Warum nicht der Autofahrer und Radfahrer. Echt nervig.
8:53 "Mach Platz oder ich Kärcher dich aus dem Radkasten" Mindset? Vor einem Kreisverkehr, mit FgÜ einen kaum langsameren Radfahrer mit Abstand im cm Bereich überholen, wie sch** kann man sein?
Der LKW Fahrer nur "Jaaa!!!"
9:45 + 10:48 Radsch(m)utzstreifen einfach erklärt…. schleift den Müll doch einfach von der Straße, lieber garkeine Radinfrastruktur als so eine Sch***