
Bei mir um die Ecke geht ein Bürgersteig durch einen kleinen "Tunnel" durch ein Haus (ein "Durchhaus", wie ich grad gelernt habe). War ehemals ein Stück Straße, heute durch Gitter für Autos gesperrt, für Fußgänger und Radler frei. Die Gitter sind als regengeschützte Radstellplätze beliebt (ohne den Durchgang zu behindern).
Nun hängen da seit kurzem Schilder des Vermieters, dass der Durchgang "privat" sei und die Plätze nur für Bewohner des Hauses. Alle anderen Räder (nicht nur Radleichen) sollen entfernt werden, sonst kommt der Abschleppdienst.
Was ist hier die Rechtslage? Wäre das Entfernen Fahrraddiebstahl? Besonders zum Grübeln bringt mich, dass das kein offener Hinterhof o.ä. ist, sondern ein öffentlicher Gehweg, gepflastert von der Stadt etc.
by SNHC
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Privates Grundstück und davon kannst Du auch ein KFZ abschleppen lassen und der Halter muss dafür bezahlen. Die Fahrräder dürfen nur nicht entsorgt werden.
Ich bezweifele stark das es öffentliches Gelände ist aber das ist schwer zu beurteilen.