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25 Comments
7:50 jetzt habe ich den Glauben an die Menschheit verloren, wie kann der Autofahrer nicht von der Staatsanwaltschaft verurteilt werden? Ich würde sagen Job komplett nicht verstanden.
0:31 Sieht nach "Kind mit Begleitung" aus . Und hätte somit meines Wissens den Gehweg benutzen müssen
1:00 Sieht nach Schweiz aus. Da muss ein Roller der bis 30 km/h zugelassen ist meines Wissens auf den Radstreifen. In Deutschland müsste er innerorts die Fahrbahn benutzen
2:05 Genügend Platz gäbe es auch schon, wenn die Bushaltestelle nicht als Bucht ausgeführt wäre. Sondern die Busse auf dem rechten Fahrstreifen halten würden.
6:10 nein 70 cm sind nach aktueller Rechtsprechung ausrechend.
9:03 §9 (1) … wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. … Strafantrag gegen den Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt § 258 StGB sonst lernen die es nicht.
9:00 Rechtsstaat? Nein Danke!
7:52 Die Frage die ich mir bei der Situation stelle (und wahrscheinlich auch der Autofahrer, der da versucht den Einsender rechts zu überholen), warum wartet der Einsender hier auf dem Zebrastreifen? Wenn er da schon drauf steht, und der Gegenverkehr wartet, wäre es doch für alle am einfachsten, wenn der Einsender einfach seinen Abbiegevorgang fortsetzt und nicht mitten auf dem Zebrasteifen stehen bleibt? Ich glaube, keiner (offenbar nicht mal die Staatsanwaltschaft) erwartet von Radfahrern, dass sie sich hier, wie Autofahrer beim abbiegen, strikt an alle Regeln halten (siehe der Radfahrer der vor dem Einsender direkt über den Zebrastreifen fährt). Ich wäre einfach langsam, hinter der Fußgängerin nach links gerollt und wäre damit von der Straße.
Deswegen bei Anzeigen die Sachlage genau erläutern, damit die Staatsanwaltschaft oder der Anwalt keine Ausreden finden.
Das Ende des Videos erinnert daran, dass Infrastruktur in Deutschland nicht nur für Fahrräder sondern auch für Helikopter fehlt. Selbst auf dem eigenen Grundstück darf man nur mit Genehmigung der jeweiligen Luftfahrbehörde landen.
8:01 Wie genau ist hier eigentlich der Seitenwechsel für Radfahrer von der Rechten auf die linke Straßenseite gedacht? Ich sehe keine Fahrradfurt oder sonstige Überleitung. Ich habe jetzt die Stelle der VwV-StVO nicht zur Hand, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass da steht, dass bei linksseitigen Benutzungspflichten Radwegen eine sichere Überleitung für Radfahrer einzurichten ist.
0:10 Wo ist das Problem?
0:30 Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg wäre das Gleiche passiert. Das Thema hier war, dass das kleine Kind überhaupt dabei war, das Fahren zu lernen. Und Papa wollte die Straßenquerung daher lieber meiden. Verständlich.
2:40 Warum auch? Rotfahren ist sicherer.
Und gegen unsinnige Bescheide bzw. "Begründungen" kann man kostenlos Widerspruch einlegen.
Grüße von Andreas aus Wien !
Deswegen lobe ich mir den Tief Einsteigern bei Zebrastreifen oder in der Situation bei 0:20 scnell ein paar Schritte gehen und schon ist man legal unterwegs.
Hochachtungsvoll
Andreas
Natürlich war es eine Provokation vom Fahrradfahrer vor dem Zebrastreifen.
Natürlich muss er wenn er auf dem Fahrrad sitzt alle anderen erst Queren lassen, aber er hätte längst schon fahren können.
Oder noch besser.
Er soll rechts bleiben und und von ganz rechts aus, wie jeder andere Fußgänger, oder Fahradfahrer den kompletten Zebrastreifen überqueren.
So ist das einfach nur scheiße.
0:56 wenn der Roller als Mofa durchgeht, dann muss der sogar auf dem Radwegfahren…
So eine Fahrradversicherung ist ja toll, nutzt aber nichts, wenn nur nigel-nagel-neue Räder versichert werden.
Also taugt die Werbung nur bedingt.
1:10 So problematisch das mit dem Handy auch ist, schlussendlich führte hier aber zum Auffahrunfall, dass die beiden Radfahrer nicht ausreichend Abstand halten. Weder zur Person vor ihnen, noch nach dem Unfall zu Personen neben ihnen. Mir ist vollkommen bewusst, dass diese unterirdisch schlechte Infrastruktur eine große Rolle spielt. Hier einen Radweg (ob nun verpflichtend oder nicht) auf dem Gehweg anzulegen, ist einfach grob fahrlässig. Aber gerade, weil so wenig Platz ist, sollte erst recht mit erhöhter Vorsicht gefahren werden. Wenig Platz sollte nicht dazu einladen auf Sicherheitsabstände zu verzichten, sondern im Gegenteil dazu, diese absolut ernst zu nehmen. Dann muss man halt mal einen Teil der Strecke langsamer fahren und/oder warten. Nichts anderes erwarten wir von Autofahrern, wenn die Fahrbahn nicht breit genug für legitime Überholmanöver ist.
Nicht falsch verstehen, ich würde dem Kanalbetreiber nicht vorwerfen, Radfahrer nicht zu kritisieren. Das macht er oft genug, auch in diesem Video. Aber hier die Unfallursache auf die Handynutzung zu reduzieren, wenn sowohl die Infrastruktur miserabel ist, als auch beide Radfahrer Sicherheitsabstände ignorieren, finde ich zu kurz gedacht.
07:20 man kann erkennen das der Van von der Polizeibehörde rausgewunken wird und daher nicht auf den Radfahrer achtet.
6:05 das mit dem Spinnen ist so ein Generelles Autofahrer Problem!
aber bei BMW sind wir in der Zwischenzeit so weit das BMW Besitzer oder Kaufinteressenten minimal einmal Pro Jahr eine MPU Machen sollten oder niemals Autofahren!
alles andere ist Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit!
8:55 ich bin aber Per Gesetzt doch Gezwungen mit Links einzuordnen wenn ich Links Abbiegen will?
WTF da würde ich direkt eine Beschwerde einreichen damit der Fall noch mal Sauber verarbeitet wird.
9:22 da sollte man direkt die zuständige Staatsanwaltschaft mal Kontrollieren lassen und bei der Dienstaufsicht eine Beschwerde wegen Verweigerung des Jobs einreichen damit wird diese Komplett Irren und Unnötigen Staatsanwälte die sowas Entscheiden Endlich mal Los sind diese Meschen scheinen für ihre Jobs Absolut ungeeignet zu sein.
9:55 die Mehrheit der Vorwürfe passt doch also auf das Verhalten des Autofahrers der mit Mordlust unterwegs zu sein scheint und §1 der STVO offensichtlich nicht Anerkennen will.
7:42 was zum… Staatsanwalt???
4:06 Unverantwortlich, dort überhaupt einen Schutzstreifen hinzumalen! Um legal überholen zu düfen, muss man doch sowieso den Fahrstreifen wechseln.
0:53 Das war ein E-Roller (25 km/h) ohne Nummernschild. Damit gelten für ihn in der Schweiz dieselben Regeln wie für Fahrräder, also auch die Pflicht, den Radweg zu nutzen. Die Kollision wurde durch plötzliches und grundloses abruptes Bremsen verursacht (Handy), etwas mehr Abstand hätte aber sicherlich auch nicht geschadet.
6:50 Das kann ich Dir sagen. Der hatte keine Lust, hinter dem Hindernis auf seiner Seite zu warten. Bettina hat seinen Plan vereitelt.
8:19 Wenigstens fürs HAndybenutzen am Steuer hätte man ihn doch drankriegen müssen?! Zusätzlich Fahrerflucht nach von ihm verursachter Sachbeschädigung. Außerdem darf der Autofahrer nicht am Zebrastreifen überholen UND muss beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten! Was hat der Staatsanwalt für mieses Zeug geraucht??!! So unfähig KANN man doch nicht sein!
9:37 Die Provokation liegt in der Existenz eines Fahrrads auf der Straße. Ist doch klar.