
Bin ich kleinlich oder ist Mythos 13 wieder einmal unglücklich formuliert:
Mythos 13: „Als Radfahrer darf ich die ganze Fahrbahn ausnutzen“
Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Stimmt also nicht. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten. Autos, die Radfahrer überholen möchten, müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
Zumindest ein Hinweis auf Abstand zu parkenden Autos oder generell von einem Meter zum Bordstein wäre notwendig gewesen. Sonst ist man im dooring Bereich oder für den Querverkehr schwer zu sehen
by Dear-Performance4577
15 Comments
Sehe ich auch so.
>Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren,
Stimmt grundsätzlich, aber nicht immer.
>sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.
Ist natürlich quatsch.
Von jemandem der Fahrbahn und Fahrspur nicht auseinander halten kann, brauchst du nix anderes erwarten.
Dazu kommt, Autos sollten eh einen vollständigen Spurwechsel zum überholen machen, ob du da jetzt ganz rechts oder etwas mittig fährst ist eh egal.
“Mythos 7: „Wenn es einen Radweg gibt, muss ich diesen auch benutzen und darf nicht auf der Straße fahren“ ”
Ist doch viel schlimmer. Wenn ich auf dem Radweg fahre befinde ich mich auf der Straße. Hier wird mal wieder Straße nur mit Fahrbahn gleichgesetzt und das bei einem Artikel, der rechtlich aufklären will.
Mythos 13 ist falsch. Das mit dem “möglichst weit rechts” ist schon lange abgeschafft. Im Gegenteil: Du darfst zwischen 50 cm bis einen Meter Abstand vom rechten Fahrbahnrand halten; insbesondere, wenn rechts Autos parken (Stickwort “Türunfall”). Und der Abstand gilt vom rechten Lenkerende aus gemessen. Wenn der Lenker 80 cm breit ist, fährt der Reifen bei 1,40 Meter. Bei 3 Meter Straßenbreite ist das schon ziemlich in der Mitte.
Meist ist es doch so: Es gibt zwei Spuren: Dann kann das Auto auch die andere Spur nutzen. Nur eine Spur? Dann wird es eh eng mit den 1,50 beim überholen
>Mythos 6: „Die Ampeln für Autoverkehr gelten nicht für Radfahrer, wenn sie auf einem Radweg fahren.“
Lol, wer glaubt denn das?
Aber: Wir haben hier einen Radweg, der einen Schlenker um eine Ampel macht. Also der geht rechts einmal rum und dann wieder an der Fahrbahn entlang. Hier fährt man also nicht über eine rote Ampel 😉
>Mythos 14: „An der Ampel darf man stehende Pkws mit dem Fahrrad rechts überholen“
**Ja**, Radler dürfen
Wusste ich gar nicht. Mache ich ständig, dachte aber das wäre illegal
Möglichst weit rechts heißt halt nicht so weit rechts wie physikalisch möglich sondern mit Mindestabstand zum Fahrbahnrand oder parkenden Autos wie du schon sagst. Und das ganze gilt halt fahrzeugunabhängig.
Ein Mythos ist:
eine traditionelle, oft symbolische Erzählung, die komplexe Phänomene (wie den Ursprung der Welt oder Naturphänomene) durch Götter- oder Heldensagen erklärt. Im Gegensatz zum Märchen wird ein Mythos oft als wahr betrachtet, prägt das kollektive Bewusstsein einer Kultur und vermittelt Moral sowie Identität.
PS: es gibt die StVo kostenlos zum nachlesen was gilt und was nicht.
So viel länger als der Artikel ist die auch nicht, und es betrifft ja auch nicht alles Fahrräder
Das erhöhte Beförderungsentgelt für nicht ganz rechts fahren beträgt 15€, Radweg nicht benutzt 20€. Die Chance, wirklich dafür belangt zu werden: lächerlich. Einmal an Tanke Snickers, Cola und Wasser holen: 7€. Die Trikottasche mit Gels für 6h Energie zustopfen >20€.
Mein Konter auf dieses Argument: Das “Rechtsfahrgebot” ist nicht fahrzeugspezifisch, sondern gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.
Es dient obendrein nicht dazu möglichst komfortabel sich an langsameren Verkehrsteilnehmern “vorbeiquetschen” zu können, sondern regelt insbesondere das Ausweichverhalten im Begegnungsverkehr (Rechtsverkehr statt Linksverkehr).
Daraus abgeleitet ist man als Radfahrer sicher nicht zu mittig unterwegs, wenn das rechte Lenkerende sich da befindet, wo bei anderen zweispurigen Verkehrsteilnehmern sich der rechte Außenspiegel befindet. Man muss also z.B. nicht pflichbewusst in jede noch so mittelmäßige Parklücke einschwenken (machen Pkw ja auch nicht).
Das mit dem Selbstschutz gegenüber Längsparkern wurde schon erwähnt. Ähnlich verhält es sich auch bei Straßenbahnschienen, da ist eine Fahrlinie genau mittig zwischen den beiden Schienen oft auch die sicherste.
Mythos 13 ist definitiv unglücklich formuliert.
So wie es geschrieben ist, hört es sich so an, als wäre man als Radfahrer verpflichtet, im äußersten Teil der Fahrbahn zu fahren.
Dabei könnten Autofahrer in den meisten Städten bei Gegenverkehr sowieso nicht gefahrlos überholen, also kann man gleich in der Mitte der Spur fahren, damit sie gar nicht erst in Versuchung kommen.
[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100491642/dresden-radaktivistin-erstreitet-urteil-mittig-fahren-ist-keine-noetigung.html](https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100491642/dresden-radaktivistin-erstreitet-urteil-mittig-fahren-ist-keine-noetigung.html)
Und noch ne Anmerkung zum Mythos 10 mit dem Zebrastreifen: Du musst nicht komplett absteigen und schieben, um als Fußgänger zu gelten. Es reicht schon, auf einem Pedal zu stehen und sich mit dem anderen Fuß abzustoßen wie auf einem Roller. Rein rechtlich bist du nur Radfahrer, wenn du das Rad mit den Pedalen antreibst. Natürlich solltest du trotzdem Vorsicht walten lassen und den Autofahrern genügend Gelegenheit zum Abbremsen geben und nicht einfach aus voller Fahrt auf einem Pedal durchrollen.
Die Einzelheiten dieser Regelungen kennen aber Autofahrer genauso schlecht wie Radfahrer und viele bleiben auch für dich stehen, wenn du über den Zebrastreifen fahren willst. Gehört ne vernünftige Portion Erfahrung zur Einschätzung, wer in einem gegebenen Moment für dich abbremst oder nicht. Mal ist es für mich ersichtlich und ich fahre drüber, mal bleibe ich sicherheitshalber stehen, mal winke ich Autofahrer durch, hab bis heute noch keine Patentlösung gefunden außer aufmerksam zu bleiben und jeden Zebrastreifen jedes Mal aufs Neue einzuschätzen.
Hot take:
Rennradfahrer sollten die Möglichkeit haben ein kleines Kennzeichen (Versicherungskennzeichen) zu beantragen und dies auch am rad installieren zu dürfen. Mit den da durch entstehenden Pflichten und Rechten.