Wenn eine Fahrradspur zwischen zwei Auto-Abbiegespuren liegt und mit gestrichelten Linien markiert ist, z.B. so wie hier

[https://maps.app.goo.gl/ycpxwUpLEYewrjXW8](https://maps.app.goo.gl/ycpxwUpLEYewrjXW8)

müssten Autofahrer dann theoretisch 1.5m Abstand zu beiden Seiten halten?

Oder ist das rechtlich etwas anderes, weil hier vorbeizufahren nicht als Überholen zählt?

by FalscherHase

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2 Comments

  1. Emergency_Release714 on

    AchBerlin.txt

    Technisch gesehen handelt es sich dort um einen Radfahrstreifen, nicht um einen Radschutzstreifen. Erkennbar ist das an der Ausführung in Breitstrich. Da es sich beim Radfahrstreifen um einen Sonderweg, und damit rechtlich um eine eigene Fahrbahn handelt gilt dort die Regel zum Überholen nicht, da es sich nicht um einen Überholvorgang handelt. In neuerer Rechtsprechung wurde dennoch bereits von manchen Gerichten ein entsprechender Seitenabstand verlangt, der über die 50 bis 80 cm der in der vergangenen Rechtsprechung beim Vorbeifahren verlangten Seitenabstände deutlich hinausging.

    In Berlin liebt man diese Form der Gestaltung aber ohnehin, konkret nennt sich das Radstreifen in Mittellage, die Stelle an der sich die Wege aufteilen wird auch als „Fahrradweiche“ bezeichnet. Die rote Farbe verhindert immerhin, dass man Dein Blut aufwendig von der Fahrbahn säubern müsste.

  2. Naive_Reaction4587 on

    Ich denke bei dem verlinkten Beispiel handelt es sich um einen Radfahrstreifen, diese sind normalerweise durch durchgehende Linien begrenzt. Das wäre dann eine Sonderspur/Sonderweg, damit rechtlich gesehen kein Teil der restlichen Fahrbahn. Somit handelt es sich zumindest rechtlich gesehen nicht um einen Überholvorgang, weshalb auch der gesetzliche Mindestabstand nicht gewahrt werden muss. Hier hat man sich wohl aufgrund der Fahrradweiche für gestrichelte Linien entschieden um dem geneigten Autofahrer zu signalisieren, dass hier das Überfahren ~~von Radfahrern~~ erwünscht ist.

    Anders verhielte es sich bei einem Radschutzstreifen (auch gestrichelt…), der ist nämlich ein Teil der normalen Fahrspur auf der er liegt. Hier müssen die Autofahrer dann innerorts 1,5m Abstand halten. Viele kennen den Unterschied aber nicht.

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