
Polierte Granitsteine in einer Kurve….. Abgesehen davon, dass Bürgersteig nicht vom Radweg zu unterscheiden ist, ist bei dem Gerüst der Ausgang einer Konzerthalle. Die Besucher haben selten Verständiniss dafür dass das auch ein Radweg ist, und man da mit dem Fahrrad durch muss .
by AwaySignificance1169
6 Comments
[removed]
Ich sehe hier auf Grund des (vorübergehenden?!) Zustandes des Bürgersteigs und Radweges keine Benutzungspflicht mehr.
Der E-Roller steht zu weit links, um einen perfekten Parcours zu gestalten in der “Fahrradstadt-Hamburg”
Wenn du so fährst, fährst du illegal auf dem Gehweg. Du musst für 3m auf die Fahrbahn
Beste.
Ist der nicht zu schmal für Benutzungspflicht?