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8 Comments

  1. Die Dortmunder Polizei fährt auch mit Autos ohne Blaulicht gerne mal über Rot, überholt mit Abständen weit unter 1,5m oder biegt ab, wenn die Schilderordnung das Abbiegen untersagt. Besonders der Überholvorgang ist fast schon Sarkasmus, da wird sich mit dem Fahrzeug eng vorbei geschoben und hintendrauf dann die Erinnerung an alle Verkehrsteilnehmenden doch bitte die 1,5 m zum Radverkehr einzuhalten.

  2. Für einen solchen Mist gibt’s einen Beitrag und Carbrains sind in den sozialen Medien empört. Sie können aber gleichzeitig nicht verstehen, warum man es kacke findet, wenn Polizeiwägen auf Radwegen parken, und haben dafür kein Verständnis, dass man sich darüber beschwert.

    Am Ende gilt in allen Fällen bei der Polizei, dass man in dem Moment halt einfach aus irgendwelchen Gründen Sonderrechte nach § 35 StVO beansprucht hat. Das ist weder fahrzeuggebunden, noch muss man dafür Blaulicht und Martinshorn anhaben. Zur Not zieht man sich die Gründe aus dem Hut. Und damit hat es sich dann aus Sicht der Polizei erledigt.

    Keine Staatsanwaltschaft wird da ein Verfahren aufmachen (“kein öffentliches Interesse”) und die „interne Untersuchung“ wird durch schnelles Zuschlagen der Akte auch für erledigt erklärt.

  3. §35 Abs. 1 StVO, Sonderrechte

    Wenn sie etwas (in der Ferne) festgestellt haben, dass sie im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung tätig werden könnten, dann dürfen sie sämtliche Regeln der StVO ignorieren (mit Einhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme), wenn dies zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben zwingend erforderlich sind.

  4. Famous-Educator7902 on

    Es sollte einfach erlaubt sein mit dem Rad oder Zufuss vorsichtig über rote Ampeln zu gehen/fahren, sofer man niemandem die Vorfahrt nimmt.

    Schön, dass die Polizei das schon mal vortestet.

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