Moin liebe Radler,

ich bin seit einigen Monaten mal mehr, mal weniger täglich zur Arbeit pendelnd und am Wochenende privat mit dem Fahrrad unterwegs.

Jetzt hatte ich mir irgendwie blöderweise gedacht, das man die ganze Fahrerei hier im schönen Hessen an Rhein und Main entlang ja auch aufzeichnen und als Bike-Vlog auf Youtube veröffentlichen könnte.

Meine einzige Sorge bzw. Frage ist: Wie ist das mit Kennzeichen und Gesichtern? Zensieren? Unkenntlich machen?

Ich habe zum testen für mich mal eine Wochenend-Ausfahrt aufgezeichnet und einen Tag Arbeits-Pendeln. Die Videos sind komplett durchgehend von Start bis Ende aufgezeichnet. Hochgeladen ist noch nichts, ich wollte auch erstmal einige Videos sammeln.

Habe gerade mal kurz in tomatolix 300km-Fahrrad-Tour reingeschaut und da sind (zumindest am Anfang) keine fremden Gesichter oder Kennzeichen zensiert. Das bestätigt jetzt natürlich nicht die Legalität, aber die Frage werden die sich doch bestimmt auch vorher gestellt haben und er hätte ja die personellen und technischen Möglichkeiten gehabt.

by SilentReddir

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5 Comments

  1. Das ist in Deutschland nach wie vor Graubereich und es kommt am Ende immer auf die Tagesform des Richters an, ob und was für eine Strafe man erhält. Kurz gesagt, es gibt keinen Weg, es 100 % richtig zu machen, weil es keinerlei gesetzliche Grundlagen gibt. Es kann nie etwas passieren, damit meine ich eine Anzeige, oder jemand kann dich anzeigen, weil seine Hausecke zu sehen ist, selbst wenn du alles andere geblurred hast.

  2. Wenn du regelmäßig deinen Arbeitsweg filmst und hochlädst, achte darauf, Start- und Endpunkt großzügig herauszuschneiden. Mindestens 1km Entfernung. Sonst könnte man anhand der Tageszeit leicht feststellen, wann du für gewöhnlich nicht zu Hause bist. Oder deinen Weg so gut kennen, dass man dir eventuell auflauern könnte. Gib nicht zu viel von dir preis, was dir nachher schaden könnte.

  3. Solange die Personen nur Beiwerk sind und nicht im Fokus der Aufnahme stehen (indem du z.B. eine einzelne Person heranzoomst), darfst du diese Bilder ohne unkenntlichmachung veröffentlichen. Es besteht in dieser Situation kein Recht am eigenen Bild, siehe §23 kunsturhg, es sei denn die Person hat irgendein berechtigt Interesse, weil sie z.B. in einer peinlichen Situation oder so gezeigt wird.

    Bei Kennzeichen ist die Lage etwas komplizierter, Kennzeichen gehören zu den persönlichen Daten und unterliegen damit dem Datenschutz. Wenn das Kennzeichen allerdings nur zufällig im Bild ist und du mit dem Filmen nicht die Absicht hast, Fahrzeuge und deren Halter identifizierbar zu machen, dann musst du die Kennzeichen nicht unkenntlich machen. Siehe z.B. hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-das-fotografieren-von-autokennzeichen-erlaubt-oder-stellt-es-einen-verstoss-gegen-das-datenschutzrecht-dar-214259.html

  4. PotentialIncident7 on

    DSGVO:

    Schützt personenbezogene Daten

    Kennzeichen sind personenbezogen. Gesichter, Statur, Kleidung, ….

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Daraus entsteht keine monetäre Forderung, sondern du könntest wegen der Missachtung der DSGVO geklagt werden. Siehe Strafrahmen dort.

    Unerlaubte Verwertung des Bildmaterials: ganz anderes Thema. Aufnahme aus dem öffentlichen Raum: Aufnahme erlaubt, aber keine Verwertung ohne Zustimmung -> quasi Schadensersatzklage. Die kann ins Geld gehen, wenn du das Video weiterverkaufst, vervielfältigst = YouTube. Es sei denn, du schaltest bei yt die Monetarisierung ab

    ….

    Den meisten Youtuber könnte man den arsch aufreißen.

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