Hallo,

diese Situation zeigt einen Radweg der in beide Richtungen freigegeben ist (zumindest glaube ich das, es ist auch nur eine Richtung vorhanden). An der Stelle geht er über in die gezeigte Kreuzung. Davor steht ein Stoppschild mit Haltelinie und zusätzlicher Warnung mit kreuzenden Radfahrern in beide Richtungen (wurde nachträglich angebracht). Muss man als Autofahrer allen Radfahrenden Vorfahrt gewähren?

LG

by Dry_Character_7472

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2 Comments

  1. Ultimate_disaster on

    Ja aber natürlich !

    Die Radfahrer befinden sich doch eindeutig auf der Vorfahrtstraße.

    Ein anderes Beispiel: Du willst nach rechts abbiegen auf die Vorfahrtstraße.

    Dort überholt jedoch gerade jemand ein LKW mit seinem Leopard 2 Panzer und ist somit auf der Gegenfahrbahn und Du wirst von dem Leopard 2 überfahren und getötet weil Du einfach auf die Vorfahrtstraße eingebogen bist.

    Das ist dann Deine Schuld da die Vorfahrt über die gesamte breite der Fahrbahn gilt !

    Das Zusatzzeichen 1000-32 “Radverkehr kreuzt von links und rechts” müsste eigentlich schon immer gestanden haben ist aber trotzdem rein obligatorisch weil es nichts an den Vorfahrtregeln ändert.

    PS: Zum weiteren Verständnis: Vorfahrtsegeln gelten in der Regel von Straßen gegenüber anderen Straßen. Zu einer Straße gehört neben der Fahrbahn auch Radwege, Seitenstreifen, Geh-/Radwege etc.

  2. lousy-site-3456 on

    WENN der Radweg für beide Richtungen freigegeben ist, hast Du natürlich Vorfahrt. Ist er nicht durch Beschilderung freigegeben, darfst du dort hingehen überhaupt nicht fahren. 

    Stelle solche Fragen gerne auch bei r/stvo da kriegst du meist neutrale und ausführliche Antworten.

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