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3 Comments

  1. Ich hätte gesagt der ist nicht Straßenbegleitend, da der ja nicht da hin führt, wo du hin willst/wo die Straße lang geht. Ergo, keine Benutzungspflicht

  2. Fun-Accountant8275 on

    Scheint recht unglücklich gebaut zu sein.

    Ich glaube, man soll den Geh-/Radweg kurz vor dem Kreisverkehr verlassen und eben den Kreisverkehr nutzen (würde ich ohnehin immer so machen). Die Art, wie die Einmündung gebaut ist, suggieriert aber eher, dass man vor dem Kreisverkehr die Abmündung in den Gehweg nehmen soll, was durch die Beschilderung als reiner Gehweg aber nicht gewollt ist.

  3. Vladislav_the_Pale on

    Weil Verkehrsplaner Radverkehr situativ statisch und nicht als Prozess sehen.

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