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8 Comments

  1. Die 1.50m gelten hier auch. Das Problem mit solchen “Schutzstreifen” ist das Autofahrer sich halt eher an der Linie orientieren. Ansonsten gilt die normale Geschwindigkeitsbegrenzung nach Ausschilderung.

    Ansonsten halt toller Suizidstreifen. Eingequetscht zwischen Dooring-Zone und überholenden Autos.

  2. GhostDog0815 on

    Das ist der Grund, warum Radschutzstreifen gerne als „Mörderstreifen“ tituliert werden. Das Hirn von Autofahrern setzt dann gerne mal aus und der Fahrer sagt sich – ich darf da ohne ausreichenden Abstand überholen, der Radfahrer ist ja auf seiner Spur.

  3. Tricky_Mountain_2909 on

    Radfahrschutzstreifen sind meines Wissens nach nicht benutzungspflichtig. Wenn’s zu eng wird fahre ich auf der Fahrbahn neben dem Schutzstreifen

  4. Advanced_Pudding3459 on

    Was viele Autler falsch verstehen ist, dass der Angebotsstreifen keine (!) eigene Spur ist. Aus diesem Missverständnis heraus begründen sie dann das Recht, auf der Nebenspur beliebig eng zu überholen.
    Das ist auf so vielen Ebenen falsch. Ich bin die Diskussionen aber auch leid. Also was mache ich (meistens)? Völlig legal links der Linie fahren und so überholen unmöglich machen. Da braucht man aber starke Nerven.

  5. Das ist doch noch ein Positivbeispiel. Sogar mit Abstand von den parkenden Autos… 😅

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