
Werte Kurbelnde,
es handelt sich um ein relativ ausführliches Interview mit Kay Biewald von der Berliner Fahrradstaffel. Der Artikel selbst stammt wohl aus dem Jahr 2020 und wurde vor Kurzem aktualisiert. (Was auch immer das heißt)
Ich hätte gerne etwas mehr Tiefgang, für den Alltags-Pedelecer ist das schon überdurchschnittlich ausführlich.
Happy cycling
by Vloda
2 Comments
Mir ist auch schon aufgefallen, dass da gerne geschaut wird, ob ein E-Biker “tiefenentspannt” bei 30 km/h mit der Polizei mithalten kann, wie die im Artikel beschreiben.
Bin ich der einzige, der auch 30 km/h mit dem 25-km/h-pedelec ohne Probleme fährt, solange es nicht gerade bergauf geht? Und ich bin fett…
Sehr interessanter Artikel, danke. Die Antwort auf diese total suggestive Frage fand ich echt gut:
>**Golem.de:** Gibt es keine wichtigeren Aufgaben im Dienste der Bevölkerung?
>**Biewald:** Bei einem Verkehrsunfall mit einem illegalen S-Pedelec besteht kein Versicherungsschutz, da hier die private Haftpflichtversicherung nicht mehr greift. § 163 Absatz 1 Strafprozessordnung begründet die Pflicht der Polizei, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts für eine Straftat auch ohne ein Ersuchen oder einen Antrag der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu erforschen und Beweisverluste zu verhindern. Damit wollen wir Unfalltote und Schwerverletzte verhindern, das ist eine polizeiliche Kernaufgabe.