
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein neues Fahrrad bekommen und suche derzeit über Check24 nach einer passenden Versicherung. Dabei wird man nach dem nächtlichen Abstellort des Fahrrads gefragt, bei der Definition bin ich mir aber unsicher.
Wir haben einen Gemeinschaftskeller in dem jeder Mieter ein eigenes "Abteil" hat, also einfach Trennwände aus Blech mit Vorhängeschloss. Würde das als "Einzelkeller" zählen und somit in die Kategorie "nicht öffentlicher Zugriff" passen?
Wie würdet ihr das einschätzen? Mein erster Gedanke ging eher Richtung Kategorie teilweise öffentlich, da alle Mieter zumindest in den Keller kommen würden und das Blech dann kein wirkliches Hindernis mehr ist…
by Suitable-Banana6819
2 Comments
Würde da schon mit Käfig oder Gitterbox auf den letzten Punkt gehen
Dein Kellerabteil ist nicht öffentlich, ein Fahrradkeller-Raum schon.
edit: Fahrradkeller ist natürlich teilweise öffentlich.