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1 Comment

  1. Ultimate_disaster on

    Es kommt darauf an.

    Rechtssteige Gehwege können auch ein (Angebots-) Radweg sein wenn entsprechend baulich erkennbar ist und keine Schilder vorhanden sind (VZ237, 240/241, 239+Zusatzzeichen)

    Nur Linksseitige Radgwege müssen explizit freigegeben werden und das wäre dann auch theoretisch mit der Schilderdkombination möglich.

    Somit wäre ein Rechtsseitiger Angebotsradweg ohne Verkehrszeichen bei gleichzeitiger freigabe von linksseitigem Verkeher mit VZ239+Zusatzuschild möglich.

    Ist ein Rechtsseitiger Gehweg so ausgeschildert (VZ239+Zusatzzeichen) dann darf man den ohne explizite Freigabe linksseitig nicht nutzen außer man ist bis 10 Jahre alt oder begleitet ein entsprechendes Kind.

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