

Die Verwirrung dürfte aus den Bildern wohl klar werden.
Eigentlich gibts einen Radweg, da ist aber wie zu sehen gerade Baustelle.
Jetzt ist angeblich rechts geteilter Geh- und Radweg, aber ein Radweg, auf dem man nicht fahren darf weil absteigen ist kein Radweg.
Und selbst wenn er einer wäre, erfüllt der verengte Bürgersteig, der mit dem VZ240 bedacht wurde nicht die Mindestbreite von 2,5m innerorts von 50cm zu und damit nicht gültig?
Also – wo fahren?
by autokiller677
6 Comments
Jetzt stellst du dich aber arg an oder?
Radfahrer absteigen, steht groß und breit dran. Nicht fahren, punkt.
Edit: huiuiui da sind aber die bösen rausgekrochen. Es ist eine Baustelle. Nein, mein Auto würde ich nicht schieben sondern eine andere Route fahren. Mit dem Fahrrad würde ich halt absteigen und schieben. Wenn der weg zu schmal ist und es um eine ‘ausnahmesituation’ im Sinne von Baustelle geht, ist das halt so. Bei der Stadt anrufen und Beschwerden, bis dahin nicht fahren. Wo ist das Problem?
Auf der Fahrbahn. Mit dem Zusatz „Radfahrer absteigen“ sollte es da keine Nutzungspflicht geben
“Radfahrer absteigen” selbst wenn es ein richtiges und kein aufgeklebtes Schild ist, ist eine Empfehlung und keine Weisung. D.h. du sollst rechts auf dem gemeinsamen Fuß und Radweg schieben, darfst aber auch fahren und notfalls auch auf die Fahrbahn ausweichen.
Quelle: https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende
Darf man fragen wo dies ist?
Die Straßekantsteine kommen mir bekannt vor?
Tatsächlich ist das Vz 237, 239, 240, 241 solange gültig, wie es aufgestellt ist. Sonst könnte man keine Rechtsmittel einlegen, weil man bereits vorher wissen müsste ob es rechtswidrig ist. An die Nichtigkeit sind sehr hohe Anforderungen gestellt.
Du stellst das schon richtig fest. Die Radwegbenutzungspflicht entfällt hier.
Auf die Fahrbahn und viel Spaß beim radeln
Am besten auf der Fahrbahn. Alternativ wo du willst. Die Beschilderung ist so großer Unsinn, dass sie einfach gar nichts wirksam vorschreibt.