
Der Radweg soll an der Kreuzung Vorfahrt gewähren während die Hauptstraße klare Vorfahrt hat. Was ist so schwer daran die Furt farblich zu markieren und das Vorfahrt Schild für die Autos VOR die Radwegfurt zu platzieren?
Ist der Radweg überhaupt noch benutzungspflichtig trotz blauem Lolli wenn er nicht die gleichen Vorfahrtsrechte hat?
by Academic_Tell8832
2 Comments
Mehr als 5m Abstand zur Fahrbahn > nicht fahrbahnbegleitend und auch nicht benutzungspflichtig.
Da (aus Autofahrersicht) das “Vorfahrt gewähren” _hinter_ dem Radweg steht, ist m.E. die Vorfahrtsregelung so korrekt. Das gleiche Problem gibt es an Kreisverkehren, wo das für die Vorfahrt der Radfahrer entscheidend ist.
Hab ich gehört.
Die Benutzungspflicht hat mit der Vorfahrt nix tun.