
Nachricht via @BR24: Rennradfahrer nach Streit bewusstlos auf Bahngleisen in Lindau
Im Endeffekt gilt bei beiden Handelnden der "gefährliche Eingriff in der Straßenverkehr" , zumindest meiner Meinung nach.
Wobei ich da eher auf Seiten des Bahnmitarbeiters bin, um ehrlich zu sein.
Eure Meinung?
by mycall81
13 Comments
Der Bahnmitarbeiter hat seinen Job gemacht.
> Im Endeffekt gilt bei **beiden** Handelnden der “gefährliche Eingriff in der Straßenverkehr” , zumindest meiner Meinung nach.
Hot take. Das ist genau die Art Radfahrer die uns alle anderen in Verruf bringt. Die Art für die eine Ampel nur eine lose Empfehlung ist, die rücksichtslos von Straße, auf Fahrradweg auf Fußgängerweg wechselt nur um nicht bremsen zu müssen – um den kleinen Jan Ulrich auf dem teuren Carbonbike zu channeln.
Rot ist Rot und man muss anhalten, aber sich dann in den Weg stellen und so den Radfahrer und sich selbst zu gefährden ist schon irgendwie dämlich.
Ich sehe hier die Schuld ehrlich gesagt nur bei dem Radfahrer.
Der Mitarbeiter wird jetzt wegen ‘gefährlichem eingriff’ belangt? Tja. Das war das letzte mal das der seinen Job richtig macht.
Auf Seiten des Radfahrers kommt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (315b StGB) wohl nicht in Betracht. Dafür ist grundsätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen verkehrsfremden Eingriff von außen erforderlich, was beim bloßen weiterfahren mit dem Rennrad ausscheidet. Ausnahmsweise kann zwar ein sog. verkehrsfremder Inneneingriff auch erfasst sein, jedoch muss der Täter in der Absicht handeln, sein Fahrzeug als Waffe zu missbrauchen, was hier höchst fraglich wäre. Zudem müsste aber noch die Sicherheit des Straßenverkehrs zumindest abstrakt beeinträchtigt werden. Der Bahnmitarbeiter ist wohl nicht Teil des Straßenverkehrs, und eine Gefährdung des Rennradfahrers selbst bleibt hier außer Betracht, da der Angreifer nicht zugleich Schutzobjekt der Norm ist.
Allenfalls käme (versuchte) Körperverletzung oder Nötigung in Betracht, dafür stehen in dem Bericht aber zu wenige Anhaltspunkte.
Edit: man könnte beim Radfahrer natürlich noch an den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (315 StGB) denken, aber auch hierfür sind die Anhaltspunkte im Bericht nicht eindeutig.
Bin da auch klar auf Seiten des Bahnmitarbeiters.
Noch schnell über den bahnübergang huschen hab ich auch schon gemacht. Aber man sollte sich schon bewusst Sein was man da tut. (Nämlich etwas dummes)
Die Anweisung eines Bahn Mitarbeiters zu ignorieren und sogar noch Diskussionen anzufangen ist schon anders dreist.
Ich finde also der Versuch hätte gar nicht erst stattfinden sollen.
Das der Radfahrer dabei, offensichtlich relativ hart, gestürzt ist gibt dem ganzen aber natürlich eine zusätzliche Dimension.
Das könnte von Eigenverschulden bis glasklarer Vorsatz alles sein. Da fehlen uns einfach Informationen.
Ich persönlich glaube eher an Unachtsamkeit des Radfahrers, einfach weil die Chance einen Bahn Mitarbeiter zu treffen der engagiert genug wäre hier überhaupt “mit Härte” reinzugehen verschwindend gering ist.
Ich weiß genau wo das passiert ist.. war da dieses Jahr auch. Wenn da die Schranke runter geht muss man teilweise echt lang warten, bis zu 15 min.
Und gerade deshalb gibt es dort soviel idioten und es muss ständig Personal von der Bahn da sein um besagte idioten davon abzuhalten über die Gleise zu fahren.
Mein Gott, man kann ja wohl mal warten und ein nettes Gespräch mit den anderen Radlern suchen statt sich wie ein Kind zu benehmen
Die Schranke war noch nicht mal unten, d.h. im Vergleich zur Ampel war das höchstens ein spätes Gelb. Ja, man sollte anhalten wenn möglich, aber ohne akute Gefahr einen Fahrradfahrer zum Sturz zu bringen so dass er dann auf den Gleisen liegen bleibt ist halt super dämlich.
Wenn die Schranke schon unten ist und der Zug kommt, wäre das was anderes, dann ist es Gefahrenabwehr. Aber danach klingt es zumindest laut der Beschreibung im Artikel nicht.
Wenn der Bahnübergang schon so gefährlich ist dass da ein Mitarbeiter stehen muss, dann sollte man auch dessen Anweisungen befolgen.
Und wie schnell muss der bitte auf den zugefahren sein, dass er hinterher so hart stürzt und bewusstlos wird? Oder war der Radfahrer vielleicht schon den ganzen Tag unterwegs und im Delirium?
achso, und natürlich: r/rentnerfahrenindinge
Wie hier alle n klares Urteil Fällen können mit den paar Infos ist schon spannend.
Es wäre zu klären, ob der Bahnmitarbeiter berechtigt oder sogar verpflichtet ist, die Sperrung des Bahnübergangs durchzusetzen. Dass der Radfahrer gegen die Regeln verstoßen wollte ist wohl unstrittig, aber ob der Mitarbeiter auch befugt war das in der Form durchzusetzen, ist nicht ganz klar. Moralisch bin ich auch der Seite des Mitarbeiters, aber nur weil manche Menschen sich nicht an Regeln halten, ist niemand berechtigt beliebige Maßnahmen zu ergreifen.
Wette einen Zehner, dass es eines dieser peinlichen E-Gravelräder war.