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3 Comments

  1. Kein Fahrad involviert, aber doch irgendwie durchs Risiko im Strassenverkehr und den Urteilen zwischen fahrlässiger Tötung und Mord philosophisch ganz interessant.
    Ich nehme mal an der Mord hier ergibt sich aus “niedrigen Beweggründen” (Strassenrennen) “mit gemeingefährlichen Mitteln” (stark überhöhe Geschwindigkeit mit dem Auto) “eine andere Straftat zu ermöglichen” (auf der Gegenfahrbahn) “einen Menschen tötet”. Wo genau da jetzt die grenze überschritten wird und warum Gerichte da so unterschiedlich unterscheiden werden wir wohl nie verstehen.

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