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4 Comments

  1. Bevor man sich fragt, ob man etwas tun darf, sollte man sich fragen, ob man etwas tun sollte.

  2. Finde es gerade in der Eile nicht, aber [§67 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html) gibt schon mal das Gröbste vor.

    Meine mich an eine Formulierung à la “Weitere lichttechnische Einrichrungen sind nicht zulässig” zu erinnern. Könnte aber falsch liegen.

    Generell würde ich mir tatsächlich mal eine Info wünschen, was an so einem Polizei-Radl eigentlich “Spezial-Umbau” ist…

  3. Am Ärmel darfst du die Tragen. Da ist nix reguliert. Am Fahrrad darfst du sie nicht betreiben.

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