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  1. WasserMarder on

    Radwegausbau eindämmen? Mobile Vernunft macht Ernst

    Aachener Verein bringt Bürgerbegehren nach monatelangen Verhandlungen auf den Weg. Jetzt liegen die Formulierungen der drei Forderungen und eine erste Kostenschätzung vor. Brief geht an Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen.

    Es gab 13 Versionen, sechs Monate Schriftverkehr und persönliche Beratungen durch das Rechtsamt der Stadt Aachen. Jetzt kann der Bürgerverein Mobile Vernunft die präzisen Formulierungen von drei Forderungen für das beabsichtigte Bürgerbegehren gegen die weitere Zurückdrängung des Autoverkehrs in Aachen einreichen. Erstmals liegt dazu nun auch eine für das Verfahren zwingend notwendige Kostenschätzung vor.

    Der Vereinsvorstand mit Hans-Dieter Schaffrath und Stefan Demmer wird die Forderungen noch diese Woche schriftlich an Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen schicken. Frühestens wird der Stadtrat dann im Juni eine Vorprüfung dazu vornehmen, ob eine Zulassung rechtlich möglich wäre. Dass die grün-rote Ratsmehrheit das Ansinnen inhaltlich ablehnt, liegt auf der Hand. Aber es wird im Stadtrat zunächst kein politisches und inhaltliches Votum geben, sondern nur ein formelles. Danach könnten auf Unterschriftenlisten Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt werden. Die Forderungen des aktuellen Bürgerbegehrens stehen im Gegensatz zu den Zielen des Radentscheids, der im Jahr 2019 mit großer politischer Mehrheit im Stadtrat abgesegnet wurde.

    Forderung 1: „Die derzeitige Leistungsfähigkeit der Radialen (Ein- und Ausfallstraßen), Roermonder-, Krefelder-, Jülicher-, Lütticher-, Eupener-, Vaalser-, Monschauer- und Trierer Straße, bis zu ihrem jeweiligen Ende, für den MIV (motorisierten Individualverkehr) erhalten.“ In diesem Zusammenhang lehnt der Bürgerverein auch die gerade geplanten Markierungsarbeiten für neue Radwege mit zusätzlichen Sicherheitsstreifen auf einem Abschnitt der Roermonder Straße ab.

    Im November 2023 hat der Verein die Absicht eines Bürgerbegehrens bei der Stadt angemeldet. Der Bürgerverein geht davon aus, dass seitdem für verkehrslenkende Maßnahmen – die das angekündigte Bürgerbegehren berühren – besondere Richtlinien gelten. Laut Schaffrath handelt es sich um ein „initiierendes Bürgerbegehren. Dies bedeutet, dass alle diesem Punkt zuwiderlaufenden Initiativen beziehungsweise Aktivitäten gehemmt und damit zu unterlassen sind“, schreibt er der OB.

    Das heißt: Nach Einschätzung des Vereins Mobile Vernunft sind der Stadt Aachen – vor allem dem Fachbereich Mobilität und Verkehr – derzeit bei der Realisierung potenzieller Fahrradstraßen, neuer Radwege auf Kosten von Autospuren etc. die Hände gebunden, bis ein Ergebnis des Bürgerbegehrens vorliegt. Die Stadt widerspricht hier: „Eine Sperrwirkung würde erst dann eintreten, wenn die notwendigen Unterschriften gesammelt und geprüft sind sowie im Anschluss die tatsächliche Zulassung durch den Rat erteilt ist“, erklärt Stadtsprecherin Jutta Bacher. Sie erläutert: „Der Stadtrat kann jedoch frühestens in seiner nächsten Sitzung im Juni eine Vorprüfung dazu vornehmen, ob eine Zulassung rechtlich möglich wäre.“

    Die Stadt betont zudem auf Anfrage, dass sie auf der Roermonder Straße lediglich den Radweg wiederherstellt, dies aber – wie gesetzlich vorgeschrieben – jetzt mit einem zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 75 Zentimetern. An der grundsätzlichen Fahrbahnaufteilung ändere sich erstmal nichts. Der MIV werde also nicht eingeschränkt, sodass die Forderung des Bürgerbegehrens an dieser Stelle nicht zum Tragen komme, heißt es.

    Forderung 2: „Keine zusätzlichen als die bisher umgesetzten und beschlossenen Unterbrechungen des Graben- und Alleenringes und keine Schleifenlösungen.“ Das heißt nach dem Verständnis des Bürgervereins: Nur die Unterbrechung des Grabenrings für den Autoverkehr am Friedrich-Wilhelm-Platz bliebe bestehen. Es dürften keine weiteren Lenkungspunkte – also Durchfahrtsperren auf dem Grabenring (unter anderem geplant zwischen Karlsgraben und Löhergraben, auf der Peterstraße, am Alexianergraben und am Hirschgraben) eingerichtet werden.

    Damit will die Stadt Aachen den Autoverkehr – eigentlich schon ab Herbst 2024 – nur noch in Schleifen in und aus der Stadt führen. Viele Autofahrer müssten erhebliche Umwege in Kauf nehmen, der innerstädtische Radverteilerring hingegen würde gestärkt, weil dort weniger Kfz unterwegs wären. Sollte das Vorhaben durchkommen, könnte laut Stadt „das politisch beschlossene Ziel eines zentralen Radverteiler-Grabenrings verkehrsrechtlich nicht mehr gesichert auf das Planungsinstrument Fahrradstraße zurückgreifen, dessen Nutzung zumindest in Teilabschnitten beabsichtigt ist“.

    Stattdessen könnten getrennte Radwege angelegt werden. Dafür hat die Stadt „überschlägig“ Baukosten kalkuliert: Seilgraben 252.000 Euro, Templergraben/Driescher Gässchen 640.000 Euro, Karlsgraben 760.000 Euro, Baunebenkosten von 165.000 Euro – und damit geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

    Forderung 3: „Unverzügliche Öffnung von Templergraben und Annuntiatenbach.“ Aktuell fehlt am Annuntiatenbach zwar ein Poller in der Pollerreihe – die Durchfahrt für Autos, Motorräder, Lkw bleibt aber gemäß der Beschilderung gesperrt. Die Stadt möchte hier „Schleichverkehre“ unterbinden, muss die Pollerlinie in den kommenden Wochen dennoch auflösen, damit nach der Fertigstellung der Baustelle Jakobstraße hier wieder Aseag-Busse der Linie 4 rollen können. Auch dann soll aber das Auto-Durchfahrtsverbot Bestand haben. Die über Jahre an beiden Zufahrtseiten des Templergrabens positionierten Absperrgitter hat die Stadt unterdessen abgebaut. Schilder weisen darauf hin, dass die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr weiterhin verboten ist.

    Der Verein will schnellstmöglich mit der Unterschriftensammlung beginnen. „Viele Geschäfte machen mit“, sagt Schaffrath. „Ich rechne mit mindestens 10.000 Unterschriften.“

    An die Adresse der Oberbürgermeisterin begründet der Verein sein Bürgerbegehren so: „Die Zahl der unzufriedenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Besucherinnen und Besucher Aachens mit der Verkehrssituation in der Stadt steigt seit einigen Monaten kontinuierlich. Die derzeitige Mobilitätspolitik der Stadt polarisiert in einer Weise, die nicht erwünscht sein kann.“

    Schaffrath und Demmer erläutern: „Aus vielen Gesprächen erfahren wir, dass viele Aachenerinnen und Aachener das Empfinden haben, dass die derzeitige Politik in keiner Weise die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, sondern eine einseitige Priorisierung vorsieht.“ Auch Handel und insbesondere das Handwerk fühlten sich in ihren Aktivitäten eingeschränkt und teilweise in ihrer Existenz gefährdet, heißt es weiter.

    Wichtig ist den Initiatoren des Bürgerbegehrens nach eigener Aussage eine gesunde Balance: „Selbstverständlich erkennt der Bürgerverein Mobile Vernunft die Notwendigkeit einer veränderten Mobilitätspolitik an, aber mit Vernunft. Es muss auf Ausgewogenheit geachtet werden und insbesondere auf den Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Das bedeutet aber auch, dass das Auto als ein für Viele notwendiges Verkehrsmittel nicht bekämpft werden darf. Es muss um ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer – ohne Schikanen und Ausgrenzungen – gehen“, heißt es in dem Anschreiben.

    Wenn der Bürgerverein innerhalb von zwei Monaten nach Start der Unterschriftensammlung vier Prozent der Aachener Wahlberechtigten zur Unterschrift bewegt – das wären mindestens 8000 Menschen – muss sich der Stadtrat erneut mit den Forderungen befassen. Die Folge wäre dann in der Regel innerhalb von weiteren drei Monaten ein Bürgerentscheid, den die Stadt wie eine Kommunalwahl aufziehen und finanzieren müsste. Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssten dann ihre Stimme abgeben, um ein reguläres Ergebnis zu erhalten. Dieses wäre dann bindend.

  2. Emergency_Release714 on

    > Wichtig ist den Initiatoren des Bürgerbegehrens nach eigener Aussage eine gesunde Balance: „Selbstverständlich erkennt der Bürgerverein Mobile Vernunft die Notwendigkeit einer veränderten Mobilitätspolitik an, aber mit Vernunft. Es muss auf Ausgewogenheit geachtet werden und insbesondere auf den Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Das bedeutet aber auch, dass das Auto als ein für Viele notwendiges Verkehrsmittel nicht bekämpft werden darf. Es muss um ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer – ohne Schikanen und Ausgrenzungen – gehen“, heißt es in dem Anschreiben.

    Nach der Logik dürfte es keine Nutzungspflichten mehr geben. Ist immer wieder lustig, wenn die Leute ihre eigenen Forderungen nicht bis zum Ende durchdenken.

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