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2 Comments

  1. Weintraubenmarmelade on

    Nach dem Nachrichtenartikel gestern jetzt ein Beitrag, der sehr viel mehr ins Detail geht. Besonders interessant die Zitate des TÜV Nord und die Statistik zu den Bränden:

    >„Das Mitführen von E-Scootern (eKFV-Fahrzeuge) in Bussen und Bahnen des ÖPNV stellt aus aktuellen Erkenntnissen von TÜV NORD keine größere Gefahr dar, solange die E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.

    >Bereits bei der Entwicklung der Verordnung zur Zulassung dieses Fortbewegungsmittels in Deutschland im Jahr 2019 hat TÜV NORD darauf hingewirkt, dass die Lithium-Ionen-Akkus der E-Scooter hinsichtlich Sicherheit und Festigkeit nicht nur im Fahrbetrieb und bei Ladevorgängen sondern auch beim Transport in anderen Verkehrsmitteln überprüft werden.“

    >Bei der Batterieprüfung handelt es sich um die DIN 15194:2018-11, die auch für Pedelecs gilt.

    >Bei den E-Scootern sogar verbindlich vor Erstellung einer Betriebserlaubnis.

    und

    >Die STUVA listet 15 Fälle von Batteriebränden in Deutschland auf.

    >Keine davon im ÖPNV, alle in Wohnungen, vermutlich während des Ladens.

    >13 davon waren Pedelecs, 2 e-Scooter

  2. big_brothers_hd600 on

    geht das überhaupt?
    Ist ein ebike rechtlich nicht das selbe wie ein Fahrrad?

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