Hallo zusammen,
da dies relativ häufig außerorts vorkommt, wollte ich hier nochmal nachfragen wie das rechtlich aussieht. (Habe die Suche bentutzt, aber bis auf eine kleine Diskussion in [https://www.reddit.com/r/Fahrrad/comments/169ods2/wie\_war\_das\_nochmal\_mit\_der\_fahrtrichtung\_auf/](https://www.reddit.com/r/Fahrrad/comments/169ods2/wie_war_das_nochmal_mit_der_fahrtrichtung_auf/?utm_source=share&utm_medium=web2x&context=3)) nichts gefunden).

Wir kommen als Radfahrer von “unten” und wollen nach “oben”. Links mündet ein Radweg, einmal die Variante (A) mit den blauen Radwegschildern, ohne Zusatzschild für beide Richtungen, Variante (B) mit dem Zusatzschild. Muss man in beiden Fällen auf den Radweg oder ist man bei Variante (A) als Geisterradler unterwegs? Variante (A) ist bei mir in der Umgebung sehr viel häufiger, hat man sich einfach nur das Zusatzschild gespart? Ändert sich die Lage, wenn auf der rechten Seite zusätzlich ein benutzungspflichtiger Radweg ist?

Laut Wikipedia:

“Bei benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwegen ist die linksseitige Benutzungspflicht durch Zeichen 237 📷, [240](https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Geh-_und_Radweg) 📷 oder 241 📷 angezeigt, letzteres in „spiegelverkehrter“ Form.

Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, ist unter den rechtsseitigen Radwegschildern mit Zusatzzeichen 1000-31 📷 *beide Richtungen* vor dem Gegenverkehr zu warnen. ”
D.h. immer wenn ein Schild (237,240,241) links so ausgerichtet ist, dass man es aus Fahrtrichtung sehen kann, gilt es als benutzungpflichtiger Radweg und das immer optionale(?) Zusatzschild 1000-31 ist reine “Zierde”?

https://preview.redd.it/fgbs2563zu6c1.png?width=1315&format=png&auto=webp&s=d9f9dfb886cc62c6a10f9fe6a0af28b83fb3a895

by velocif

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4 Comments

  1. Jau.

    Ich hab allerdings mal einen Polizisten gefragt, ob es für einen linksseitigen Fahrradweg überhaupt eine Nutzungspflicht gibt. Denn die Nutzungspflicht entfällt, wenn der Radweg unzumutbar ist. Bei linksseitigen Fahrradwegen ist das Unfallrisiko ca. 1100% höher gegenüber der Fahrbahn. Das erfüllte seiner Meinung nach die Unzumutbarkeit.

  2. Ultimate_disaster on

    Beide Wege sind Nutzungspflichtig da ein Zeichen 237,240,241 eben dieses anzeigt.

    Das Zusatzschild ist eigentlich nicht relevant für Dich denn es zeigt Dir nur an, das Du mit Gegenverkehr zu rechnen hast was aber bei einem linksseitigem Radweg sowieso der Fall ist.

    Lies Dir [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html) (4) durch.

    ​

    Du hast aber die Möglichkeit gegen linksseitige Radwege innerorts anzugehen da diese fast immer widerrechtlich angeordnet werden.

    >[https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm](https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm)
    >
    >33 1.
    >
    >Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
    >
    >34 2.Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei” (1022-10) angeordnet werden.
    >
    >35 3.Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

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