Volksbühne Berlin – Apartheid mit Chlorgeschmack
Nürnberger Gesetze mit Chlorgeschmack: Die Volksbühne entdeckt die biologische Eintrittskarte – Rassenlehre im Theater-Pool

Ihr eigentlich ganz cool aus, dieses Schwimmbad mitten in Berlin, würden Sie es denn nutzen? Nein, ich gehe nicht dahin, wo andere Leute reinpinkeln. Ich habe seit frühester Kindheit eine Abneigung gegen öffentliche Schwimmbäder und im fortgeschrittenen Alter umso mehr. Aber es ist ne witzige Geschichte, ist ne typisch Berliner Geschichte. Also erstmal ist es ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie können Leute nicht die Benutzung öffentlicher Einrichtungen verbieten und das ist ne öffentliche Einrichtung, dafür hat die Volksbühne dreihunderttausend Euro zur Verfügung gestellt. Zwar aus dem Programm für die Aufführung. Also aus dem Theaterprogramm. Und wenn sie so wollen, ist es eine Zweckentfremdung, die da stattfindet, und das wäre eigentlich anzeigenpflichtig, scheint den Intendanten aber nicht zu stören. Man muss auch dazu sagen, dass dieses Haus ja hochsubventioniert ist von der Stadt Berlin. Denn ohne die Fördergelder könnte man wahrscheinlich gar nicht existieren. Natürlich aber kein Berliner Theater könnte ohne Fördergelder existieren, es gibt eine Berechnung, dass jeder Sitzplatz in der Volksbühne mit 200 € pro Abend subventioniert wird. Und ich überlege die ganze Zeit, ob ich mich nicht auf einen Deal mit der Volksbühne einlassen sollte. Ich verspreche nicht hinzugehen, wenn die mir 100 € pro Abend zahlen. Für die ein gutes Geschäft. Die sparen viel Geld und ich habe ein kleines Nebeneinkommen, aber das Ganze hat schon ne ernste Grundlage, es ist in der Tat ein umgekehrter Rassismus. Oder wie Kollege Rosenfelder vorhin gesagt hat, eine umgekehrte Apartheid. Das geht nicht, dass man einer bestimmten Gruppe ein Privileg einräumt, das man anderen Leuten vorenthält, und ich will nicht zu weit gehen und nicht hysterisch werden. Aber es hat ne Vorgeschichte und die Vorgeschichte gerade in Deutschland, wo man dafür sensibel ist, lautet die Nürnberger Gesetze und es gab eine sehr, ich muss sagen, imponierende Darstellung des Problems. Es gab Volljuden, Halbjuden, Vierteljuden. Und da, wo man nicht mehr teilen konnte, aber immer noch jüdisches Blut geflossen ist, gab es die Versippten. Und ich frage mich bei dieser Regelung, die jetzt an der Volksbühne eingeführt wurde, wie schwarz muss man sein, um in den Genuss, in das Privileg dieses Badenachmittags zu kommen, also genügt es mir, einen schwarzen Opa zu haben oder muss es auch ne schwarze Oma gewesen sein? Müssen wir bei den Nürnberger Gesetzen alle vier Großeltern schwarz gewesen sein oder genügen vielleicht drei? Es klingt komisch, aber dieses Denken steckt dahinter, dass man wirklich Bevölkerungen nach Gruppen in Unter- und Überprivilegierte einteilen kann. Und es gibt je, was der Intendant sich dabei gedacht hat. Ich glaube, der Intendant ist vollkommen deppert, und der war zu lange in der Sommerhitze und hat sich vermutlich nichts dabei gedacht. Er ist übrigens neu im Geschäft an der Bühne, hat noch kein Stück inszeniert, aber schon eine Gefolgschaft.

Steuergeld für einen Rassenpool an der Volksbühne, Nürnberger Logik mit gutem Gewissen und ein Intendant, der noch kein Stück, aber schon eine Gefolgschaft hat. Berlin in seiner reinsten Form: subventionierte Dummheit mit Chlorgeschmack.

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12 Comments

  1. Das ist Rassismus in umgekehrter Form auf Kosten der Steuerzahler die dann selbst das Bad nicht benutzen dürfen wenn Schwarze den Pool betreten. Ein Schlag ins Gesicht jedes berliner Steuerzahler!

  2. Naja Pinkelwasser , mit Clor kompensiert , – ja bitte nicht trinken – aber wer darin schwimmt – meint zumindest , das es " geund war – , der Betreiber , würde es nicht machen.

  3. Volksbad. Wir sind ein überwiegend weißes Volk in Deutschland. Wie kommt man auf so eine schwachsinnige Idee den weißen den Zutritt zu verweigern. Stellt euch vor wir würden Schwarze ausschließen weil sie schwarz sind.

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