Ich hab gerade einen Schreck bekommen und verstehe immer noch nicht, wie das genau laufen soll, vorfahrtstechnisch: Ich bin auf dem Radweg unterwegs gewesen mit diesem "Vorfahrt achten" Schild:

https://maps.app.goo.gl/sVxspJVNVKHR6rE18?g\_st=ac

Ein Auto kam auf der Vorfahrtsstraße entgegen und ist rechts abgebogen meinen Weg kreuzend, ich wollte gerade aus weiterfahren. Hat dann das abbiegende Auto hier Vorfahrt? Ich hatte – unironisch – eine nette Unterhaltung mit dem betroffenen BMW M4 Fahrer, weil wir beide einen Schreck bekommen haben. Er meinte , dass das so geregelt ist, dass der Verkehr von der Vorfahrtsstraße ungehindert abfließen kann.

Ich dachte, das "Vorfahrt achten" Schild gilt für die Autos, die links rauskommen, dass die bis an die Haltelinie vorfahren können. Müsste ich dann auch die Linksabbieger, die meinen Weg kreuzen im Blick haben?

Ich hatte hier im Sub auch mal was aufgeschnappt von wegen, wenn die Vorfahrtsregelung nicht der Vorfahrtsstraße folgt wäre der Radweg nicht benutzungspflichtig (was ich bei einer Bundesstraße nicht machen würde).

Mir geht's nicht ums Recht haben sondern nur ums Überleben. Dankeschön!

by Curiosity_10

Share.

4 Comments

  1. >Ich dachte, das “Vorfahrt achten” Schild gilt für die Autos, die links rauskommen, dass die bis an die Haltelinie vorfahren können. Müsste ich dann auch die Linksabbieger, die meinen Weg kreuzen im Blick haben?

    Das hätte ich jetzt auch gedacht da es ja ein Benutzungspflichtiger Radweg ist und somit genauso zu behandeln ist wie die Straße an der er geführt wird. Gesünder ist es natürlich trotzdem die abbieger im Blick zu haben.

  2. Übersetzt auf deutsch heißt dieses Schild: “Achtung Freiwild auf zwei Rädern”

  3. Der Abbieger hat dir Vorrang zu gewähren, nicht Vorfahrt, daher gilt das Vorfahrt-achten-Schild ihm gegenüber nicht. Abgesehen davon, dass – wenn doch – beide Vorfahrt achten müssten und damit keiner Vorfahrt hätte.

    Das Schild ändert jedoch die Vorfahrt gegenüber der Fahrbahn daneben, also ist der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend, also nicht mehr benutzungspflichtig.

    Insgesamt alles große Scheiße, diese Kreuzungen. Sind nur gemacht, damit die Autos gut voran kommen.

  4. Eigentlich dürfen auf einer Straße nicht 2 unterschiedliche Vorfahrtsregeln gelten. Um dieses “Problem” zu umgehen werden Radwege idR mindestens 5m von der Fahrbahn getrennt, damit sind diese nicht mehr fahrbahnbegleitend und können eine andere Vorfahrt haben. Damit sind diese allerdings eine eigene Straße und du musst diese nicht benutzen, sondern könntest auf der Fahrbahn fahren(ist vermutlich nicht immer die beste Alternative, wenn man am Leben hängt).

    Die Situation hier ist maximal dumm beschildert:

    Du musst die Vorfahrt vor beiden Straßen achten. Die Querstraße muss die Vorfahrt vor der Fahrbahn UND vor dem Radweg achten, da das Schild ja noch vor dem Radweg steht. Damit entsteht hier natürlich ein Patt. 
    Wenn Jemand aus der Vorfahrtstraße abbiegen könnte man hier mit §9(3)StVO argumentieren, da man hier allerdings eine räumliche Trennung der Fahrbahn und des Radwegs von mindestens 5m hat, dachte sich die Behörde wohl, dass der Abbiegevorgang auf Höhe des Radwegs bereits abgeschlossen ist und die Regel hier somit nicht greift. 

    Eine schöne Lösung ist das alles nicht, im Zweifel würde ich hier an deiner Stelle zurückstecken. Eine rechtliche sichere Auskunft bekommst du hier wohl nur, wenn es zu einem Unfall kommt und man das ganze dann im Anschluss vor Gericht klärt. Davon rate ich allerdings ab 😉 

Leave A Reply