Share.

29 Comments

  1. Ein anständiger Bürger, der seine Rechte kennt, sich ruhig verhält und den Polizisten eines besseren belehrt.👍🏻 10,- müsste der Polizist tragen, aus mangelhafter Kompetenz!

  2. Wenn kein Verkehr ist fahre ich 10cm vor oder hinter dem Zebrastreifen her um mich nicht mit Idioten rumärgern will, auch bei Fussgängerampeln

  3. Man sollte endlich für Rad Fahrer ein Führerschein einführen, auf dem Niveau des Auto Führerscheins. Dann wäre noch eine Steuer für den Bau von Radwegen gerecht. Und ganz wichtig eine Fahrradversicherung. Nur so bekommen wir wieder die Strassen frei von dem Gesindel.

  4. Oh man die Polizei hat echt nichts besseres zu tuen und dan kennt der Polizist nicht mal die gesetze natürlich darf er drüber fahren er hat nur kein vorang

  5. Ich würde sagen wenn er Fußgängern eine "VOHRFAHRT" 😅😅 einräumt sollte er sich nicht so wichtig und schlau finden. Lächerlich ist der Radfahrer für mich.

  6. In solchen Fällen in den Verwendungszweck immer; „Unter Zwang“ bzw. c.f ( coactus feci) und/oder „ohne präjudiz“ eintragen. Ich würde diese 10€ in 10 Überweisungen splitten ( z.B. 3 je Woche), wobei in jede Überweisung dieser besagter Verwendungszweck hinein gekommen wäre. Beim Aktenzeichen wäre bei mir zudem noch „aus Versehen“ ein Zahlenreihen mit an der Partie. Fehler sind menschlich, nicht? 😅

  7. Chatgpt:
    Kurz: Ja, aber mit Einschränkungen.
    In Deutschland darfst du mit dem Fahrrad grundsätzlich über einen Zebrastreifen fahren.
    Der wichtige Punkt ist aber: Wenn du drauf fährst, giltst du rechtlich als Fahrzeugführer, nicht als Fußgänger.
    Das heißt:
    Wenn du fährst: Autos müssen dir nicht automatisch Vorrang geben
    Wenn du absteigst und schiebst: Dann bist du Fußgänger und hast am Zebrastreifen Vorrang
    Beispiel:
    Du fährst mit dem Rad einfach über den Zebrastreifen → Ein Auto muss nicht extra für dich halten.
    Du steigst ab und schiebst dein Rad rüber → Dann muss das Auto warten.
    Praktisch:
    Wenn kein Auto kommt, kannst du natürlich einfach rüberfahren.
    Wenn Verkehr da ist und du sicher Vorrang willst: absteigen und schieben.
    Der Unterschied steht in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung.

  8. Der Radfahrer hat recht. Man darf mit dem Rad über den Zebrastreifen, hat dabei allerdings nicht wie der Fussgänger Vorfahrt. Verwarngeld darf nicht eingefordert werden.

Leave A Reply