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47 Comments

  1. 7:48 ja und genau deshalb hat der BGH ja auch dazu geurteilt:

    Radfahrer müssen die Geschwindigkeit anpassen, bei erhöhten Verkehrsaufkommen ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

    Der Einsender ist da zu zügig unterwegs.

  2. 0:10 Sie gefährdet den nicht sondern bremst ausreichend ab. Für meinen Geschmack zu wenig, aber ausreichend. Nicht immer so übertreiben. Das war belästigend, ja, und vermeidbar, ja, aber nicht gefährdent.

    0:25 In Holland ist das normal. Da werden auch Kreuzungen für Radfahrer aus allen Richtungen gleichzeitig grün geschaltet. Das ist noch viel enger mit viel mehr Radlern.

    Wenn beide fahren können, ist es gegenseitige Rücksichtnahme. Kann nur einer fahren, ist es einseitige Rücksicht.

    4:50 Hupen ist verboten. Und asozial. Deswegen ist es verboten. Gilt auch für Radfahrer. Das permanente Aufrüsten im Krieg auf den Straßen ist der falsche Ansatz.

    7:15 Nein. Für Radfahrer gilt nicht das Gleiche wie für Kraftfahrer. Sie sind nämlich wesentlich Ungleich zu Kraftverkehr.

    8:00 Das müssen die sogar. Klar erkennbar machen, dass sie die Vorfahrt auch gewähren.

  3. 3:50 Da konnte der Mercedesfahrer aber auch nicht ahnen, dass der VW gleich abbiegen will. Blinken muss er auch vor dem Überholen. Warum will der VW hier überhaupt noch überholen?

  4. 4:33 wer schonmal miterlebt hat wie eine Sperrfläche angefahren wurde….kein schöner Anblick 😢

    Besser mit dem Außenspiegel den Fahrradlenker touchieren. Da drücken auch die Strafverfolgungsbehörden mal ein Auge zu. Zurecht!

  5. Und warum hält sich keiner an die Regeln? Weil die garnicht bestraft, oder nur mit lächerlich kleinen Geldstrafen davon kommen

  6. Mal zu 2:28 Das Parkverbot an dieser Stelle ist ganze 8 Meter lang, denn hier verläuft ein Radweg..
    Das Parkverbot betrifft also auch noch den Smart, der davor steht…

  7. 9:36: Der Daggl ist im Schwäbischen eine leichte fast freundschaftliche Beschimpfung. Schlimmer ist der Halbdaggl oder gar der hier verwendete Grasdaggl. Die Schwaben mögen nämlich keine halben Sachen und beim Grasdaggl wird's erst richtig interessant.

  8. Ich habe inzwischen eine Saxonette und selbst mit der fahre ich auf dem Radweg und nicht auf der Straße obwohl ich mit einer leichtMofa eigentlich nur außerorts auf dem Radweg fahren darf aber das ist mir egal wenn die Polizei mich anhält lache ich die aus und frag die ob das deren Ernst ist dass ich auf der Straße mit 40 Tonnern mit meinen 20 km/h tuckern soll. Aber mal was anderes, was ist das bitte für eine geile Hupe bei 5 Minuten 4 Sekunden ich will so eine haben

  9. 5:08 – die stvo hebt übrigens in §5.4, satz 4 nur die konkrete bezifferung des abstands für diese fälle auf (geregelt in satz 3), nicht aber das gebot ausreichenden abstands. die aufhebung ist notwendig, da es sonst formal zu verkehrsverstößen kommen könnte, die sich allein aus dem erlaubten rechtsüberholen nach stvo §5.8 ergeben. wenn sicheres "zurücküberholen" nicht möglich ist, muss man dahinter bleiben, egal ob man zuerst an der ampel stand.

  10. 0:49 Man sieht in der Regel mehr als auf der Kamera zu sehen, aber dass da noch ein zweiter war habe ich durch das blenden des Vorderlicht des Ersten auch live sehr spät gesehen

  11. Mich hat doch gestern in Leipzig tatsächlich eine Frau angesprochen, die gerade wieder zu ihrem (mit Vorsatzblinker) auf dem Radweg geparkten Auto (Audi A4, Lederausstattung, volles Programm) gelaufen kam, das ich eine Minute zuvor per Wegeheld gemeldet hatte. Ihre Ausrede: "Ich komm grad aus der Notaufnahme und kann nicht so weit laufen." Auf meinen Hinweis, dass Kaufland einen großen Parkplatz auf dem Dach hat, wo sie genauso kurze Wege hätte, aber nicht verkehrswidrig stehen müsste, wiederholte sie ihre "Begründung" noch einmal und meinte, ich könne das doch wieder löschen. Als ich ihr erzählt hab, dass ich das schon abgeschickt habe, war auf einmal kein Redebedarf mehr vorhanden. Einsicht? Null. "Ich muss hier stehen, das geht nicht anders, da musst du halt Rücksicht nehmen!" So viel zu den Radwegparkern …

  12. Die Logik bei "Du bist Fahrradfahrer" ist doch klar: Autofahrer zahlen Kfz-Steuern, das entbindet sie von der Pflicht, sich an Verkehrsregeln zu halten. Die StVO gilt grundsätzlich nur für andere.

  13. 6:30
    man sollte erstmal anfangen, Radfahrer vernünftig zu kontrollieren.
    Ende April wurden mit 62 Beamten rund 400 Zweiräder kontrolliert und dabei über 220 Verkehrsverstöße festgestellt.
    "Das Ergebnis: 227 Regelverstöße, vor allem von Radfahrern. Viele nutzten verbotenerweise Gehwege oder fuhren auf der falschen Straßenseite. Auch Rotlichtverstöße wurden mehrfach registriert"

    aber hauptsache man kann wieder auf Autofahrer eindreschen, während die wahren Probleme auf 2 Rädern unterwegs sind. aber das passt ja nicht ins Radfahrernarrativ 🙂

    9:10
    Es ist eine Einbahnstraße, es existiert also nur eine Spur. somit gibt es dort keine Hidnernisse und der PKW hat überhaupt keine Pflicht, irgendwem Platz zu machen.
    einfache Lösung: Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrere freigeben.
    Denn offensichtlich besteht nicht ausreichend Platz, damit die Fahrzeuge aneinander vorbei fahren können. somit dürfte die Straße laut StVO gar nicht in entgegengesetzter Richtung freigegeben werden. Aber die linksgrüne Blase muss Radfahrer ja unentwegt übervorteilen 🙂

    10:10
    ja, er hält an, weil er weiß, dass Radfahrer egoistisch sind und einfach blind draufhalten. 🙂

  14. 6:33 egal ob abstand oder nicht in einem Berreich wo 20kmh zugelassen sind jemanden der 20kmh fährt zu überholen ist generell Verboten
    du musst damit du Legal überholen darfst schneller fahren können und vor allem DÜRFEN!
    warum verstehen das irgend wie 90% der Deutschen Autofahrer nicht
    ich bin ja dafür das wir überholen generell mal verbieten

  15. Der Gesetzgeber in der Schweiz schreibt einen "ausreichenden Mindestabstand" vor. Dieser wurde von Verkehrsverbänden auf 1.5m definiert, bei hohen Geschwindigkeiten sogar 2m

  16. Das parken in Einmündungen in Leipzig ist doch gang und gäbe. Nicht, dass ich es verteidigen würde, aber das ist schon krass, wie omnipräsent das doch ist. Auch wenn man mit dem Auto unterwegs ist, ist es mit zur Seite fahren, dann schnell mal vorbei. :/

  17. bei 09:40 wäre bei mir mit "Du bist ein Radfahrer" ein Spiegel zur Spiegelsammlung dazu gekommen. Wer glaubt er sei was besseres nur weil er im Blechpanzer sitzt wird auch das Geld haben das zu bezahlen.

  18. 6:00 Wir haben in der Schweiz zwar keinen fix festgelegten Mindestüberholabstand, aber es gilt der Grundsatz beim Überholen (egal welches Verkehrsmittel) sogenannt "genügend" Abstand einzuhalten. Das mag in der Theorie funktionieren, in der Praxis ist diese Regel aber nutzlos. Kann ja jeder selbst entscheiden, was "genügend" bedeutet.

  19. wo ist der 5te und 6te Verstoß? 6:45 das Fahrzeug steht unmittelbar nach dem Parkverbotsschild – Halten bis 3 Minuten zum Be- und Entladen ist gestattet, sofern man unmittelbar in den Straßenverkehr eingreifen kann. Und genau das passiert hier – was bitte macht der Fahrer hier falsch?
    und im weiteren Verlauf des Videos rollen nacheinander 2 Fahrzeuge, der eine wird getadelt, der andere gelobt. beide Fahrzeuge rollen und von hinten kommt ein Radfaher. der einzige Unterschied ist, bei dem ersten ist die Straße nach rechts geneigt und das Auto steht schräg und bei dem anderen ist die Straße gerade und das Auto steht gerade. Aber beide rollen langsam wobei der LKW noch rollt, während der Radfahrer abbiegt während das Auto zuvor steht, als der Radfahrer durchfährt

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