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15 Comments

  1. Und solche Leute dürfen ernsthaft einen Führerschein besitzen. Es ist so gruselig, dass es heilige Autofahrer gibt, die vollständig die bloße Existenz von Radfahrern anzweifeln.

  2. Zumal ich auf der engen Fahrbahn auch meist sowieso zumachen würde. Ja, nicht ganz legal nach StVO, aber da kann kein heiliger Autofahrer legal überholen, also niemals 1,5 m Abstand einhalten. Aus Eigenschutz sollte man möglichst mittig fahren.

  3. Die Einstellung, heilige Autos stünden über allem, kommt durch die jahrzehntelange Bevorrechtigung des heiligen Autos. Die StVO sagt explizit "Leichtigkeit des Verkehrs" und bezieht sich dabei meist nur auf den heiligen Kfz-Verkehr. Radfahrer inkludiert das (oder inkludierte das bis 2020) quasi überhaupt nicht. Und daran haben sich Verkehrsplaner, die meist auch nur autozentriert arbeiten und denken, halt orientiert.

    Es gibt bei vielen heiligen Autofahrern die Denke, dass man auch in T30 Straßen gerne die üblichen +10 drauf schlagen kann, weil doch sowieso alle anderen dem Auto Platz machen oder vor dem Betreten der Fahrbahn Ausschau nach heiligen Autofahrern halten. Deswegen sehen viele heilige Autofahrer auch nicht ein, in T30 Zonen exakt 30 zu fahren. Ist übrigens gar nicht schwer …

  4. Na immerhin. Jetzt darf der Radfahrer die Auspuffgase einatmen.

    Leider wird auch immer wieder vergessen, dass laut Paragraph 30 StVO vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind.

    Außerdem darf nur bei einem relevanten Geschwindigkeitsunterschied überholt werden.

    Zwei zusätzliche Verletzungen des Verkehrsrechtes.

    Was in einem solchen Gespräch vielleicht verstanden werden kann: "Eine Führerscheinprüfung wäre für Sie hier vorbei gewesen."

    Und auch wenn der Radfahrer zu weit mittig gefahren wäre, berechtigte das die Autofahrerin nur zur Duldung mit entsprechendem Abstand nach vorne zum Radfahrer.

  5. wir brauchen dringen den Tatbestand: Sie überholten ein Fahrrad mit zu geringem Abstand und fühlten sich trotzdem im Recht. Strafe: 500€, 3 Monate Fahrverbot, MPU.

  6. Ein Gutteil der Ursache sehe ich in der fehlenden Informationspolitik. Die Änderungen der StVO in den letzten Jahren sind vom Umfang her gleich mit denen zur Einführung der neuen StVO in den 70ern.
    Damals wurden in allen Zeitungen wiederholt große Anzeigen geschaltet, es gab Quizshows im TV zum Thema, etc.
    In der jüngsten Vergangenheit ist nichts Vergleichbares erfolgt. Es gab ein paar wenige, stark lokal begrenzte Aktionen von NGOs, aber das reicht nicht aus.
    Ich bin der Überzeugung, dass die meisten Autofahrer es leider tatsächlich nicht besser wissen. Entschuldigt nicht deren Fehlverhalten, ist aber ursächlich.
    Schaut's wie lange das mit der Rettungsgasse gedauert hat und wie schlecht die immer noch häufig funktioniert. Die gehört auch zu den Änderungen. Und dafür gab es im Vergleich zum Rest noch richtig viel Kommunikation.

  7. Der Radfahrer Fährt wie der Letzte Mensch an Parkenden Autos vorbeifahren so das der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann von gegen Verkehr das ist erlaubt und Richtig. Wer solche Videos zeigt und dann immer wieder Lügen verbreitet der sollte von YouTub gesperrt werden. Nur schwachsinn was du hier zeigts und dann mit Lügen Kommentierst

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