

Hallo zusammen,
ich wurde gestern vom Autofahrer übersehen und Vorfahrt genommen. War heute kurz in einer Fahrradwerkstatt und habe gefragt ob die Unfallreparaturen machen. Das Vorderrad hat einen massiven 8er (der Polizist meinte „des isch en 16er“ lol) mit teilweise gebrochenen Speichen.
Die Carbon-Gabel hat keine äußeren Schäden aber ich will dass die gewechselt wird, da ich ungern einen Gabelbruch bei Tempo 50 bergab riskiere. Werkstatt meinte „Das wird schwierig das auf Verdacht zu reparieren, da man auch die 400-500€ überschreitet“ (Erklärung war dass die Versicherung darüber einen Gutachter schickt)
Reagiere ich über wenn ich eine neue Gabel möchte?
Ps. Ablösen der Beschichtung war schon vor dem Unfall.
Fahrrad ist ein Stevens Aspen (Baujahr keine Ahnung aber sicher älter als 10 Jahre)
by trinoty_durance
5 Comments
Also ich persönlich würde es vermutlich nicht riskieren. Ich meine selbst wenn die Gabel 1.000 € kostet. Falls sie wirklich mal bei Tempo 50 nachgibt ist das nicht wert. Aber ich bin hier auch etwas übervorsichtig.
Tritt nochmal dagegen damit der Schaden offensichtlich ist
Und aufs Röntgen vom. Rahmen ist die Werkstatt nicht gekommen?
Mit wäre die Grenze mit dem Gutachter auch egal, wenn es dich mit dem Rad bergab bei 60kmh mault weil die Gabel nachgibt wirst du das auch bereuen..
Ich würd darauf bestehen, allein für den Kostenvoranschlag für die Versicherung. Was du danach machst, musst du dann überlegen. Reparieren lassen und ggf nicht alles erstattet bekommen, weil es den zeitwert überschreitet (ermittelt der gutachter an vergleichsrädern) oder du kaufst dir dann ein anderes, gebrauchtes rad. Alternativ kann man es noch fiktiv abrechnen lassen (fachbegriff) und dann nur die nettosumme des Kostenvoranschlags bekommen, da keine Steuer abgeführt wurde.
Lass es dir im zweifel kaputt schreiben (also inkl carbongabel) und du kommst besser bei weg. Gutachter auch ruhig sagen, dass er nicht sichtbare schäden aufgrund des deformierten rads nicht ausschließen kann.
Nimm dir einen Anwalt. Der wird eh einen Gutachter beauftragen.