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10 Comments

  1. dassind20zeichen on

    Eine Botenfirma macht das seit Jahren mit Fahrradanhängern bei uns. Das ist wohl die Antwort auf raumwandler

  2. theemperorsbottomlip on

    Nein ist es nicht, es sei denn, der oder die hat dafür eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis. Das ist jedenfalls kein Gemeingebrauch mehr im straßenrechtlichen Sinn, auch da das Fahrrad im Bild nicht mehr verkehrstauglich ist (Platten hinten). Würde das dem Ordnungsamt melden.

  3. Also ich sehe ein am Fahrradbügel angeschlossenes schlecht lackiertes Fahrrad

    Arschig aber rechtlich einwandfrei

  4. Wenn das Fahrrad nicht mehr benutzbar ist, gilt es (in einigen Städten zumindest, ist glaube ich Sache der Kommune) als Sperrmüll. Hinterreifen ist kaputt, würde mal das Ordnungsamt fragen wie die das in deiner Kommune handhaben.

  5. Also wir können in unserer Stadt verwaiste und Schrotträder einfach per App melden. die dinger werden dann von der Stadt markiert und nach ein paar wochen entfernt und manchmal wieder aufgearbeitet. Vielleicht gibt es ja so was auch bei dir?

  6. Agitated-Evening-396 on

    Naja kannst es ja immernoch an Rad anmachen. Wenn das dort dauernd steht, ist das Rad selbst ja der Ständer.

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