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6 Comments

  1. Wie wird das denn kontrolliert. Lebensnah betrachtet wird man ihn an seinem Wohnort bei der Polizei kennen aber es gibt ja kein Register für Fahrradführerscheine 😂

  2. Habe erst durch Recherche nach dem Artikel gelernt, dass man Mofa ohne Führerschein fahren darf, wenn man vor dem 1.April 1965 geboren ist.
    Was für Logik steckt den hinter der Gesetzlage?

  3. In seltenen Fällen ist es halt möglich das man ein Verbot ausspricht für Fahrzeuge ohne Führerscheinpflicht. Darunter fallen “auch” Fahrräder. Da hat der Typ uns dann eventuell einen tollen Bärendienst erwiesen. Besoffen ist er ja mit dem Mofa gefahren.

  4. Julien-Anakin on

    Mache mich jetzt hier unbeliebt, aber: wenn jemand immer wieder alkoholisiert fährt und damit Menschen in Gefahr bringt, ist das ein richtiger Weg. Und wenn jemand nicht zur Begutachtung erscheint, zeugt das von fehlender Kooperationsbereitschaft und Einsicht. Ja, ein Fahrrad ist leichter und langsamer als ein Auto, aber trotzdem sollte es scharfe Gesetze dazu geben, wenn jemand wiederholt gegen die StVO verstößt. Und – soweit ich weiß – gibt es eine Promillegrenze fürs Radfahren. Wenn diese überstiegen wird (mehrfach, wie im Artikel beschrieben) sollte eingegriffen werden.

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