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13 Comments

  1. FresheBanana on

    bei normalen Fahrrädern ist das übringens nicht so – außer man fährt sportlich ambitioniert Rennrad.

    Kann man sich nicht ausdenken

  2. Fluffy_Condition234 on

    >Der Autofahrer war für die Kollision verantwortlich – das war in einem aktuellen Fall vor Gericht relativ schnell klar. Aber traf den E-Bike-Fahrer eine Mitschuld an seinen Verletzungen, weil er keinen Helm aufhatte?

    >Zwei Jahre nach dem Unfall gibt der Oberste Gerichtshof (OGH) darauf eine genauso eindeutige wie wegweisende Antwort: E-Bike-Fahrer trifft die “Obliegenheit”, einen Helm zu tragen. Der Radler ist an seinen Verletzungen am Kopf mitschuldig – im aktuellen Fall zu 20 Prozent ([OGH 25.3.2025, 2 Ob 15/25g](https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=2Ob15%2f25g&VonDatum=&BisDatum=16.04.2025&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=2c516994-d220-4a7a-a104-78efea9f3757&Dokumentnummer=JJT_20250325_OGH0002_0020OB00015_25G0000_000)).

    >Das Höchstgericht stellt damit klar: Auch wenn es keine gesetzliche Tragepflicht gibt, kann das Nichttragen eines Helms beim E-Bike-Fahren ein Mitverschulden begründen. Bei “normalen” Fahrrädern hat das der OGH [in der Vergangenheit stets verneint](https://www.derstandard.at/story/2000125600336/sturz-ohne-fahrradhelm-kein-mitverschulden-des-verletzten) – mit der Ausnahme des Radrennsports, also bei “sportlich ambitionierten Fahrern”.

    Mich würde da eine juristische Einschätzung interessieren. Es kann doch nicht sein das irgendein OHG faktisch eine Helmpflicht einführt?

    Auch spannend (mal wieder) das sprachliche Framing – des kollidierenden Autos, was stehenblieb, aber dann doch irgendwie “wegfuhr” – also doch nicht stehen blieb und der Radfahrer der sich einfach so verletzt hat:

    >Zugetragen hatte sich der Unfall im Februar 2023 vor einer Tankstelle. Der Autofahrer nutzte unzulässigerweise die Zufahrt zur Tankstelle als Ausfahrt. Obwohl er an der Haltelinie stehenblieb, war seine Sicht durch eine Hecke stark eingeschränkt. Beim Wegfahren kollidierte er mit dem Radfahrer, der mit 20 bis 25 km/h unterwegs war und sich schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen zuzog.

  3. >Von E-Bike-Fahrern werde deshalb ein höheres Maß an Vorsicht erwartet, zum Beispiel durch vorausschauendes Fahren, früheres Bremsen und – wegen des höheren Gewichts – durch besonders vorsichtiges Verhalten bei Bergabfahrten oder in Kurven.

    Wenn doch nur die selben Sorgfaltspflichten für Menschen gelten würden die einen tonnenschweren Stahlpanzer durch die Umgebung bewegen.

  4. Accurate_Will_181 on

    Autofahrer ist an Kratzern mitschuldig. Da keine Lack-Schutzffolie verwendet wurde

  5. EinfachNurMarc on

    Wie wenn man einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem Auto hat und nicht angeschnallt war, dann trägt man auch Mitschuld an seinen Verletzungen die man mit Gurt nicht erlitten hätte…

  6. Top-Broccoli8994 on

    Gruselige Kommentare unterm Artikel. Aber das DERSTANDARD Klientel ist generell eh etwas sonderbar.

  7. Honest_District_ on

    Dieser Sub ist so provokant. Ihr heult hier ernsthaft über eine Helmpflicht, obwohl sie euch schützt. Selbst ohne Pflicht trägt jeder Mensch, der auf seine Gesundheit achtet, freiwillig einen Helm.

    Es gibt so viele dramatische Probleme und ihr verschwendet eure Nerven ausgerechnet für dieses Thema. Eure Probleme möchte ich haben.

  8. Man darf ohne Helm eBrett fahren 50km/h umd wieso soll man sich um Radfahrer Sorgen machen?

  9. Einfach eine allgemeine Helmpflicht und das Thema hat sich erledigt. Ich fahre seit Jahren mit Helm.

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