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  1. Nicht der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug sichern, sondern der Fahrzeugführer.

    Zitat § 14 Abs. 2 StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern."

  2. Dafür gibt es einen Schlüssel, um das Fahren Unbefugter zu verhindern. Sond gäbe es keine Cabrois – wie soll man die Fenster schließen wenn es nichtmal ein Dach gibt? Sehr unsinnig.

  3. Wahrscheinlich ist es so dass wenn da irgendwer einbricht und damit ein Unfall fährt und du das Auto nicht abgeschlossen hast bist du am Ende noch schuld dass der sich verletzt oder schlimmeres😊

  4. Das Fahrzeug ist gesichert auch wenn es offen steht durch einen Schlüssel und Wegfahrsperre. Dieses Gesetz stammt noch aus der Zeit als die meisten Autos ohne Wegfahrsperre gebaut wurden

  5. § 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

    § 38a hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

    (1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    (2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

  6. Dann sagen Sie noch dazu, dass falls sich ein Hund im Auto befindet, darf man keine Fenster schließen, sobald die Innentemperatur über 25 Grad steigen KÖNNTE!
    Dann sind nämlich Hunde in Lebensgefahr!
    Dann sind wiederum ANDERE berechtigt die Autoscheibe einzuschlagen um den Hund zu retten.

  7. Der Amtsschimmel wiehert das einzige Fahrzeug das nicht durch unbefugte Nutzung gesichert ist ist ein Saab der ein Getriebe Schloss besitzt

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