Cool wär’s auf jeden Fall, bin Sympathisiant jeglicher zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen, die meine Präsenz verdeutlichen. Grübel selbst gerade über einem 3D-gedruckten Klemmadapter, um ein zweites Rücklicht in Reihe geschaltet am Unterrohr vor dem Tretlager zu befestigen als rote Unterbodenbeleuchtung. Mach mir da auch keinen großen Kopf um die StVZO, solange es nicht rücksichtslos (blendend) oder grob verwirrend (vollkommen missverständliche Farben, blaue Rundumleuchten oder so) ist, bin auch schon mit vierfarbig pulsierender Weihnachtsbeleuchtung am Rahmen rumgefahren. Gibt’s hier Alltagsradler, die wirklich mal wegen zusätzlicher Beleuchtung angehalten wurden, nicht nur wegen fehlender?
EndComprehensive2328 on
Zulassung kann das nicht bekommen. Soweit ich weiß, dürfen Einspurige Fahrzeuge auch nur eine Lampe nach vorne/hinten haben. Damit man im Dunkeln weiß was einem entgegen kommt.
mrhalfunsinn on
Das Alleinstellungsmerkmal sind die Streifen, richtig? Vermutlich wird nicht einmal die Person auf dem Rad, geschweige denn ein Autofahry die “Laser-“(als ob) Streifen auf dem Boden sehen. Das sieht nur auf dem Mockup so prägnant aus.
Selbst wenn. Die Streifen zeigen nicht den 1,50m Abstand an, sondern den Punkt, ab dem die 1,50 zu messen wären – welcher Autofahry denkt denn derart mit? Das wäre für die eher eine Einladung “Komm näher, bis hierhin darfst Du”.
Edit: Rechtschreibung
MDZPNMD on
Lenkerendlichter gibts schon ewig, fraglich ob man damit weniger umgefahren wird wenn man ohnehin Rück- und Vorderlicht hat.
Bzgl. der Bodenbeleuchtung, hab so etwas als Rücklicht, bringt absolut gar nichts.
Einfach mehr Rücklichter dran und fertig
c0nniy on
würd ich auf keine fall nutzen.
das verleitet nur zum überholen, ob wohl überholverbot gilt.
was auch so schon standard im straßenverkehr ist, weil “der nimmt ja nicht so viel platz weg, da quetsch mich im gegenverkehr noch durch”.
und ich glaub nicht, dass das zuverlässig erkennbar einen 1.5m abstand in jedem fahrwinkel und wetterverhältnissen anzeigen können wird.
das wird technisch zu aufwendig.
dazu kommen weitere mögliche hindernisse wie blenden und irritieren andere verkehsteilnehmer, weshalb sowas hoffentlich nicht in der stvzo erlaubt wird.
thefuckwhatever on
Wäre cool, wenn es davon noch eine Version mit zusätzlicher 1,5m Abstandslinie geben würde.
arnohermann56 on
Da ist nicht neu. Hab schon seit Jahren ein Rücklicht das per Laser Linien auf den Boden leuchtet.
Verboten am Rad. Am Helm egal. Die Linien auf dem Boden sind aber nicht wirklich sichtbar für Autofahrer. Bei meinem ist noch ein extrem starkes pulsierendes Blinklicht dabei. Das nutze ich manchmal bei schlechter Sicht und bei Autoverkehr. Natenom und so… Auf dem Radweg oder in der Stadt ist es aber zu hell.
WaveIcy294 on
Die Leuchtdildos als Griffe find ich ja witziger, für den critical mass hobel oder so.
8 Comments
Cool wär’s auf jeden Fall, bin Sympathisiant jeglicher zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen, die meine Präsenz verdeutlichen. Grübel selbst gerade über einem 3D-gedruckten Klemmadapter, um ein zweites Rücklicht in Reihe geschaltet am Unterrohr vor dem Tretlager zu befestigen als rote Unterbodenbeleuchtung. Mach mir da auch keinen großen Kopf um die StVZO, solange es nicht rücksichtslos (blendend) oder grob verwirrend (vollkommen missverständliche Farben, blaue Rundumleuchten oder so) ist, bin auch schon mit vierfarbig pulsierender Weihnachtsbeleuchtung am Rahmen rumgefahren. Gibt’s hier Alltagsradler, die wirklich mal wegen zusätzlicher Beleuchtung angehalten wurden, nicht nur wegen fehlender?
Zulassung kann das nicht bekommen. Soweit ich weiß, dürfen Einspurige Fahrzeuge auch nur eine Lampe nach vorne/hinten haben. Damit man im Dunkeln weiß was einem entgegen kommt.
Das Alleinstellungsmerkmal sind die Streifen, richtig? Vermutlich wird nicht einmal die Person auf dem Rad, geschweige denn ein Autofahry die “Laser-“(als ob) Streifen auf dem Boden sehen. Das sieht nur auf dem Mockup so prägnant aus.
Selbst wenn. Die Streifen zeigen nicht den 1,50m Abstand an, sondern den Punkt, ab dem die 1,50 zu messen wären – welcher Autofahry denkt denn derart mit? Das wäre für die eher eine Einladung “Komm näher, bis hierhin darfst Du”.
Edit: Rechtschreibung
Lenkerendlichter gibts schon ewig, fraglich ob man damit weniger umgefahren wird wenn man ohnehin Rück- und Vorderlicht hat.
Bzgl. der Bodenbeleuchtung, hab so etwas als Rücklicht, bringt absolut gar nichts.
Einfach mehr Rücklichter dran und fertig
würd ich auf keine fall nutzen.
das verleitet nur zum überholen, ob wohl überholverbot gilt.
was auch so schon standard im straßenverkehr ist, weil “der nimmt ja nicht so viel platz weg, da quetsch mich im gegenverkehr noch durch”.
und ich glaub nicht, dass das zuverlässig erkennbar einen 1.5m abstand in jedem fahrwinkel und wetterverhältnissen anzeigen können wird.
das wird technisch zu aufwendig.
dazu kommen weitere mögliche hindernisse wie blenden und irritieren andere verkehsteilnehmer, weshalb sowas hoffentlich nicht in der stvzo erlaubt wird.
Wäre cool, wenn es davon noch eine Version mit zusätzlicher 1,5m Abstandslinie geben würde.
Da ist nicht neu. Hab schon seit Jahren ein Rücklicht das per Laser Linien auf den Boden leuchtet.
Verboten am Rad. Am Helm egal. Die Linien auf dem Boden sind aber nicht wirklich sichtbar für Autofahrer. Bei meinem ist noch ein extrem starkes pulsierendes Blinklicht dabei. Das nutze ich manchmal bei schlechter Sicht und bei Autoverkehr. Natenom und so… Auf dem Radweg oder in der Stadt ist es aber zu hell.
Die Leuchtdildos als Griffe find ich ja witziger, für den critical mass hobel oder so.
https://blipsgrips.com/