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7 Comments

  1. redheadschinken on

    Das ist doch nur ein Sonderzeichen als Wegweiser und beschreibt doch keinen neuen Abschnitt oder?

  2. Ultimate_disaster on

    Das Schild hat keine rechtliche Bedeutung sondern ist nur ein Schild des Radverkehrsnetzes.

    Das es kein Schild der STVo ist erkennt man auch daran das die Schilder, wie hier, oft in rot sind aber in manchen Bundesländern auch in grün also uneinheitlich.

    Ein Zeichen 239 mit Zusatzzeichen ” Radfahrer frei” erlaubt übrigens nur das fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg und Du musst Fußgängern kompletten Vorrang einräumen. Fußgänger “wegklingeln” weil man schneller fahren will ist also nicht drin.

  3. Independent-Phone857 on

    Nein. Das ist nur ein Hinweis auf eine (touristische) Radroute. Verkehrsrechtlich hat sowas keine Bedeutung.

  4. Nordrhein Westfalen hat m.W. diese roten Wegweiser statt der grünen.
    Hat definitiv keinerlei rechtliche Implikationen.

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