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5 Comments

  1. Ja gut, solange der Hergang nicht bekannt ist, ist das halt eine neutrale Darstellung der Fakten die man bisher kennt.

  2. Ich wett auf a Leberkassemmerl dass die Unfallursache Missachtung des mindest überhol Abstandes ist.

  3. RocketScientistToBe on

    >Kollision zwischen der rechten Seite des PKW und der linken Körperseite des Radfahrers.

    Schuld ist natürlich die geltende Radler-Überholpflicht für Autofahrer.

  4. Der Tathergang ist doch klar: Der Fahrradfahrer muss mit seiner linken Seite in den (armen) silbernen Wagen gefahren sein. Wohl aus aus Boshaftigkeit. Ich hoffe dem Autofahrer und seiner Familie geht es gut und sie werden den Schock überstehen!

    /s

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