
Ich zitiere kurz die VwV:
VI. Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) !VOR! der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.
Der Radweg ist innerorts. Die Furt ist keine 5 Meter von der Kreisfahbahn entfernt also stehen beiden Zeichen Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) definitiv falsch.
Die Stadt unternimmt nichts dagegen. Was kann ich tun?
by Academic_Tell8832
4 Comments
Remindme! In 2 days
Wahrscheinlich ist die Stadt nicht zuständig für die Straße. Ich nehme an “K2” heißt Kreisstraße 2. Wenn das stimmt könntest du dich an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wenden.
Alternativ, hast du schon mit dem Radverkehrsbeauftragten gesprochen? https://www.neustadt.eu/Wirtschaft-Verkehr/Mobilit%C3%A4t-Verkehr/Radverkehr/index.php?ModID=9&object=tx%7C2636.1&FID=2579.1952.1&NavID=2636.370.1&La=1
Fachaufsichtsbeschwerde.
Generell ist dieser Kreisel verbesserungsbedürftig. Da ist ein Fahrbahnbegleitender Radweg und die Anderen wiederum auch nicht. Sehr verwirrend 🧐
Aber ja, mindestens die Beschilderung der südlichen Einfahrt in den Kreisel gehört in der Tat unbedingt versetzt