1, 2 und 3 (Grüner Strich) ist ein beidseitiger benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg. Egal in welche Richtung, du bist kein Geisterfahrer. Diese dürfen aber innerorts nur mit triftigen Grund angeordnet werden, aufgrund der erhöhten Gefahr als Geisterfahrer nicht wahrgenommen zu werden.
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1, 2 und 3 (Grüner Strich) ist ein beidseitiger benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg. Egal in welche Richtung, du bist kein Geisterfahrer. Diese dürfen aber innerorts nur mit triftigen Grund angeordnet werden, aufgrund der erhöhten Gefahr als Geisterfahrer nicht wahrgenommen zu werden.