
Siehe folgende exemplarische Situation (wie sie, zumindest hier in München, ständig vorkommt): https://maps.app.goo.gl/mEweqA7EF1HdtZaR7
Die Situation: Es gibt einen Gehweg, der aussieht wie ein geteilter Geh/Radweg. Also die Oberfläche des Gehwegs ist halb asphaltiert, halb gepflastert. Macht den Eindruck als wäre eine Hälfte ein Radweg, ist aber keiner. Es steht zumindest nirgends das blaue Radweg-Schild. Gleichzeitig existieren Rad/Fußgängerampeln neben den Autoampeln. Fährt man hier jetzt auf der Straße, schaltet die Fußgängerampel deutlich früher auf Rot als die Autoampel, was bei abbiegenden Autos gern mal zu Konflikten führt, der Autofahrer denkt sich ja "der dumme Radfahrer fährt nicht auf dem Radweg (der nicht existiert) und fährt dann noch über Rot obwohl es extra eine Ampel für ihn gibt.
Und hier ist jetzt die Frage: Wann gilt diese Ampel denn für Radfahrer? Ich würde sagen, sie gilt nie für Radfahrer, außer es gibt einen entsprechenden Radweg. Da ich aber auf der Straße fahre (weil IMO ein Fahren auf dem Gehweg, der aussieht wie ein Radweg, gar nicht erlaubt ist), gilt die Autoampel für mich.
Ganz nebenbei wird man besonders in dieser Straße noch recht oft bedrängt und angehupt, weil man ja den tollen Radweg nicht nutzt (den es nicht gibt).
Wie handelt ihr sowas?
by F4nta
6 Comments
Die gilt für dich, wenn du den Angebotsradweg nutzt. Diesen musst du aber nicht zwangsweise nutzen, die Fahrbahn darf hier benutzt werden.
Also es scheint mir so, als wollte man da einen Radweg machen, dann ist den Planern aber aufgefallen dass die Abmessungen da für einen offiziellen Radweg mit blauem Schild nicht ausreichen.
Alles andere wurde aber schon geplant und ließ sich auch nicht mehr stoppen. Deswegen wurde das Schild weggelassen.
Würde Ich wohl einen Radweg nennen, bei dem die Schilder vergessen wurden.
Oder diese Bürgerbewegung wird Industriel.
Ja, das ist auch mein Weg in die Arbeit. Und schwach angemacht wurde ich da auch schon. Ich fahre aber die ganze Strecke konsequent auf der Fahrbahn und ignoriere das Gepöbel. Die Radwegschilder wurden da schon vor Jahren abgebaut, aber das scheint in den Autofahrerhirnen noch nicht angekommen zu sein. Natürlich beachte ich nur die große Ampel.
Das ist schon eine Radweg, dazu muss kein Schild da stehen. Es reicht, wenn er wie einer aussieht. Ist hier eindeutig der Fall. Er ist dann natürlich nicht benutzungspflichtig.
Die blauen Schilder wurden vor ein paar Jahren abgebaut, wie an vielen Stellen in München. Eine zeitlang gab es auch Schilder mit “Rad fahren auf Fahrbahn erlaubt”.
Die Radampel gilt nur, wenn du auf dem Radweg fährst.
Die StVO ist da eindeutig:
§ 37(2) Nr. 6:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Also: Radelst du an der Stelle auf der Straße, dann gilt für dich die ‚normale‘ Ampel, radelst du auf dem Angebotsradweg, und damit über die Radverkehrsführung, dann gilt die Fahrradampel.
Und auch wenn du da anderer Ansicht bist: Das da ist in der Tat eindeutig ein Radweg. Nicht benutzungspflichtig, aber dennoch: ein Radweg (Angebotsradweg). Blick in § 2(4) hilft da weiter:
„Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.“