
Link zum alten Beitrag: https://www.reddit.com/r/Fahrrad/s/U6U6K2EXiJ
Hallo liebe Radler,
nach mehr als einem halben Jahr gibt es endlich eine Antwort von der Gegenseite:
"in vorgenannter Angelegenheit lehnt die Gegenseite jegliche Haftung ab, mit der Begründung, Sie seien grob verkehrswidrig auf dem Gehweg gefahren. Weitere Korrespondenz mit der Gegenseite ist nicht zielführend. Dementsprechend müsste, wenn Sie Ihren Anspruch durchsetzen wollen, nunmehr Klage eingereicht werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Klage eingereicht werden soll. In diesem Fall würde ich dann über die bisher entstandenen Kosten abrechnen und Ihnen eine Kostenvorschussnote für das gerichtliche Verfahren zusenden."
Wie vorerst angenommen, handelt es sich um keinen Benutzungspflichtigen Randstreifen (mehr).
Daher ist es für die Gegenseite anscheinend in Ordnung, wenn man jemanden vom Rad holt. Den roten Geweg habe ich euch Mal als Bild angehängt.
Mir fehlen einfach nur die Worte. Wie kann man, obwohl der Fahrer ganz klar gesagt hat, dass er uns nicht gesehen hat damit durchkommen?
Habt ihr Tipps, wie es weitergehen kann?
Was für Kosten kommen auf einen zu? Macht es überhaupt Sinn da weiter vorzugehen, da wir illegal an der Hauptstraße auf einem rot markierten Gehweg gefahren sind? Die Reparaturkosten sind bei ca 1100€. Eine Rechtschutzversicherung haben wir nicht. Es macht mich einfach gerade nur traurig.
by Legitimate_Pace3349
4 Comments
Wie schätzt der Anwalt die Chance vor Gerricht ein?
Wenns euch nicht potentiel in die Insolvenz treibt würd ich persönlich klagen ab 50:50.
Also Unfall beim Abbiegen, weil deine Freundin übersehen wurde? Das hört sich jetzt erst mal eindeutig an, was die Schuldfrage angeht. In so einer Situation würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Wenn die Gegenseite die Schuld zugesprochen bekommt, dann bleibst du auch nicht auf den Kosten sitzen. Die Abrechnung wird dann auch vom Anwalt vorgenommen.
Selbst schon erlebt, würde ich wieder so machen.
Moment mal: du sagst im Ursprungspost, es war ein benutzungspflichtiger Radweg. Nun sagst du, es war nur ein rot gefärbter Streifen auf dem Gehweg. Was denn nun? Auf dem Foto sieht das ja noch nicht einmal nach einem Radfahrstreifen aus.
Natürlich rechtfertigt es nicht, dass deine Freundin angefahren wurde, wenn ihr auf dem Gehweg gefahren seid, aber andererseits erwartet man dort auch keine Radfahrer. Von daher verständlich, dass die gegnerische Versicherung die Haftung ablehnen möchte. Klingt nach “dumm gelaufen”.
Hast du vielleicht die Maps Koordinaten? Benützungspflichtiger Radweg und Gehweg sind schon 2 diametrale Aussagen.