ASCHAFFENBURG: Kleinkind getötet! Prozess gegen Messer-Angreifer – Schuldunfähigkeit steht im Raum!
Neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg beginnt nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter – einen afghanischen Flüchtling. Zwei Menschen starben damals, darunter ein zweijähriger Junge. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Ein Gutachten deutet darauf hin, dass er psychisch krank sein könnte. Der Fall sorgt auch für große Empörung, weil der Angeklagte vor der Tat bereits mehrfach polizeilich auffällig war.
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Video 2025 erstellt
Gut, 9 Monate ist nun also die tödliche Messerattacke in einem Park in Aschaffenburg her. Jetzt startet das Verfahren gegen den tatverdächtigen Flüchtling. Völlig überraschend griff im Januar der Afghaner aus dem Nichts eine Kindergartengruppe an. Zwei Menschen starben damals, ein zweijähriger Junge und ein Mann, der die Kinder schützen wollte. Nun steht der Flüchtling also vor Gericht und dort geht es auch ganz zentral um die Frage, ob der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung schuld unfähig sein könnte. Es sind sechs Verhandlungstage angesetzt und diesen Prozess in der Schaffenburg wird Max Hermes für uns beobachten. Guten Morgen, Max. Also jetzt geht man wieder davon aus, dass der Afghanerschuld unfähig ist. Also was ist tatsächlich von diesem Prozess zu erwarten? Guten Morgen, Carsten. Guten Morgen, Maria. im Kern geht es tatsächlich nicht darum, ob er hier eine Haftstrafe bekommen wird oder ähm eine Geldstrafe, sondern es geht darum, ob er in Sicherheitsverwahrung auf unbefristete Zeit kommen wird, ein sogenanntes Sicherungsverfahren, was hier jetzt angewendet wird. Und das bedeutet eben eben denn, dass es im Vorfeld schon ein Gutachten gegeben hat, ein forensig psychiatrisches Gutachten und der Gutachter ist zu der Erkenntnis gekommen, dass der Afghan möglicherweise schuld unfähig war, als er die Tat begangen hat. Und das Verrückte und das ähm unglaubliche im Grunde ist, dass er schon 20 äh mal insgesamt vorher in Erscheinung getreten ist, polizeilich in Erscheinung getreten ist, da auch schon mehrere Verfahren gegen ihn angewendet wurden, aber dass er nie letztlich dann zu einer Freiheitsstraße Strafe oder ähnlichen verurteilt wurde und dass man auch im Vorfeld keine Handhabe hatte, um ihn psychiatrisch zu behandeln, dass äh sehen die besonders strengen Regeln so vor, dass das nicht so leicht möglich ist. Und deshalb geht es heute eben im Kern noch mal darum, wes um die psychische Auffälligkeit des Mannes hier äh bestellt. Insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt am 30. Oktober. So, der aktuelle Stand ist dann zu erwarten, dass ein Urteil fallen könnte, also ob der Mann die in die Psychiatrie muss oder nicht. Aber natürlich sitzt der Schock hier in Aschaffenburg bei den Menschen ganz ganz tief. Im vergangenen Januar hat er hier in einem Park im Zentrum der Stadt ähm auf eine Kindergartengruppe eingestochen und ein zweijähriger Junge, der dabei ums Leben gekommen ist, ein 41-jähriger Mann, der zur Hilfe geeilt ist und sich da auf den Angreifer geschmissen hat. Der ist ebenfalls gestorben. Ein weiterer Schwerverletzter, also eine unfassbare Tat und die Menschen werden es hier nicht verstehen können, wenn hier möglicherweise dann am Ende steht, dass der Mann ähm freigesprochen werden könnte oder nicht. Die Psychiatrie muss. Max, du wirst diesen Prozess für uns beobachten und uns immer wieder informieren über die aktuellen Entwicklungen. Danke für den Moment nach Aschaffenburg.