Der beschuldigte Afghane soll am 22. Januar in einem Park eine Kita-Gruppe angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen Mann erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, er war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. © REUTERS, DPA

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Knapp 9 Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kita Kinder in Aschaffenburg hat vor dem dortigen Landgericht ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen einen 28-jährigen Afghan begonnen. Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Schaffenburg eine Gruppe von Ketak Kindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Die Tat löste Entsetzen und eine breite politische Debatte aus. Die Staatsanwaltschaft geht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten aus. Nach dem eingeholten psychiatrischen Sachverständigen Gutachten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Das heißt, ihm fehlte die Fähigkeit, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Der Gutachter geht davon aus, dass die psychiatrische Erkrankung nicht nur vorübergehend ist und das unbehandelt auch in Zukunft weiterhin mit schweren Straftaten mit hoher Aggressivität zu rechnen wäre. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob der 28-jährige dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Bis Ende Oktober sind für das Verfahren insgesamt sechs Verhandlungstermine angesetzt.

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