Ob ihr dazu verpflichtet seid, einen Fahrradhelm zu tragen, erklärt ADAC Juristin Ellen Stamer.

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12 Comments

  1. Kann nach der Definition ein Fahrrad im StV überhaupt ein Sportgerät sein? Oder anders gefragt: Ist ein "Rennrad", was auf offentlichen Straßen bewegt wird ein Verkehrsmittel oder ein Sportgerät, wo es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt?

  2. Dss heisst für mich im Umkehrschluss, dass ich als Benutzer eines Rennrades immer einen Helm tragen muss, wenn ich aber mein Trekkingbike benutze,kann ich juristisch auf den Helm verzichten.? Das ist nicht ganz nachzuvollziehen. Auch mit Trekkingbike erreiche ich gute Geschwindigkeiten. Wäre doch mal ein Thema für die Clubjuristen. Ich bin sehr gespannt

  3. Ja super, seh ich so oft. Barfuß in Flipflops, mit einer Hand texten und dann bei Rot. Aber Helm wa?
    Im Ernst, mit Umsicht Vorsicht Rücksicht kommste weiter. Und gibst dir kein falsches Sicherheitsgefühl.

  4. Vor 30-35 Jahren wurdest als kind von anderen Kindern geschlagen und gehänselt sowie ausgegrenzt wennst nur daran gedacht hast einen in die hand zu nehmen

    Jetzt sind die die damals am meisten gehänselt haben die größten Helmträger und Helikoptereltern….

    Verstehe einer mal die Welt 🙄

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